Handelsregister · HRB 14565 PI

Chronologischer Auszug

Stiftung Dialogstark! gGmbH · Amtsgericht Pinneberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stiftung Dialogstark! gGmbH

b)
Sitz/Niederlassung:
Horst/Holstein

Geschäftsanschrift:
Harvestehuder Weg 49, 20149
Hamburg

c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung a) der Jugendhilfe, b)
der Erziehung und Bildung einschließlich der Studentenhilfe, c)
des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, d) von Wissenschaft
und Forschung sowie e) mildtätiger Zwecke, - jeweils auch im
Ausland. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. (2) Der Gegenstand der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch a) die
Unterstützung von Jugendlichen
und jungen Erwachsenen, insbesondere in der Altersgruppe von
17 bis 24 Jahren, durch die Förderung ihrer Fähigkeit, mit sich
selbst und ihrer Umwelt in Beziehung und Dialog zu treten, der
Förderung ihrer Identitätsbildung
und Resilienz mit dem Ziel der
Vermeidung psychischer Erkrankungen wie dem Burnout-Syndrom, insbesondere durch Beratungs- und Informationsangebote an Einrichtungen wie Schulen
und Universitäten, die Durchführung von unentgeltlichen Einzelberatungen und die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit öffentlichen Organisationen sowie mit
geeigneten Privatpersonen, insbesondere in Form von Mentorenund Förderprogrammen für Jugendliche und junge Erwachsene,
um diese in ihrer beruflichen und
persönlichen Entwicklung zu fördern, b) das Abhalten von Seminaren und Vorträgen zu den psychologischen Ursachen von Beeinträchtigungen der menschlichen Dialog- und Beziehungsfähigkeit sowie Persönlichkeitsentwicklung und deren Zusammenhang mit Erkrankungen wie dem
Burnout-Syndrom, und zu möglichen Therapieansätzen und Abhilfemöglichkeiten, c) die Förderung
der Früherkennung und die allgemeine Sensibilisierung für psychische Erkrankungen wie dem Burnout-Syndrom und dessen Ursachen im Interesse einer nachhaltigen Verbesserung der psychischen
Gesundheit in der Bevölkerung, d)
die Durchführung und finanzielle Unterstützung von Forschungsprojekten, Studien und sonstigen
wissenschaftlichen Vorhaben, insbesondere, soweit sie die Ursachenforschung und präventive Bekämpfung psychischer Erkrankungen wie dem Burnout-Syndrom
bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zum Ziel haben, e) die
Unterstützung von Personen, insbesondere Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die körperlich,
geistig, seelisch oder materiell
hilfebedürftig sind, insbesondere bedingt durch Beeinträchtigungen ihrer Fähigkeit, mit sich selbst
und ihrer Umwelt in Beziehung
und Dialog zu treten und Beeinträchtigungen ihrer Persönlichkeitsentwicklung und daraus folgenden psychischen Erkrankungen wie dem Burnout-Syndrom.
Die Gesellschaft soll sich bei ihrer
Tätigkeit insbesondere an den von
der Gründungsgesellschafterin
Frau Dr. Mirriam Prieß entwickelten Ansätzen ("Dialogprinzip")
orientieren. (3) Die Gesellschaft
muss nicht alle Zwecke gleichzeitig und in gleichem Umfang verfolgen. Die Geschäftsführung entscheidet darüber, welche der Zwecke unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Gesellschaft jeweils vorrangig verfolgt
werden. (4) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beschaffung
von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen
Rechts sowie ausländische Körperschaften für die in Ziffer 1 genannten Zwecke. (5) Bei der Förderung von in Ziffer 2 aufgeführten Projekten anderer Einrichtungen darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere steuerbegünstigte Körperschaften, juristische
Personen des öffentlichen Rechts
oder ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke weitergeben. (6) Die Gesellschaft ist
selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. (7) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie
erhalten bei ihrem Ausscheiden
oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile
und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (8)
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (9) Die
Weiterleitung der Mittel an eine
ausländische Körperschaft erfolgt
nur, sofern sich der Empfänger
verpflichtet, jährlich, spätestens
vier Monate nach Abschluss eines
jeden Geschäftsjahres, einen detaillierten Rechenschaftsbericht
über die Verwendung der von der
Stiftung erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit
diesen Mitteln ausschließlich die
satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder
kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach,
wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. (10) Ein Rechtsanspruch auf
Leistungen der Gesellschaft besteht nicht.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem
Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
darf dieser Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Geschäftsführer:
1.
Dr. Prieß, Mirriam, *XX.XX.XXXX,
Hamburg
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
02.09.2019
a)
17.09.2019
von der Geest
2b)
Geschäftsführer:
2.
Dr. Dalhöfer, Jörg, *XX.XX.XXXX, Lübeck
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
10.06.2020
Stöhr
3b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Dr. Dalhöfer, Jörg
a)
27.10.2020
Treichel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.