Handelsregister · HRA 4310

Chronologischer Auszug

Stifts-Apotheke Apothekerin Anne-Maria Möller e.K. · Amtsgericht Bad Oeynhausen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stifts-Apotheke Dr. Bernd Stallinger

b)
Kirchlengern
b)
Inhaber:
Dr. Stallinger, Bernd, Kaufmann u. Apotheker,
Kirchlengern
a)
Einzelkaufmann

b)
Das Handelsgeschäft ist an den Kaufmann und Apotheker Dr.
Bernd Stallinger in Kirchlengern verpachtet unter Ausschluß der
Übernahme der Verbindlichkeiten.
a)
09.09.2004
Dowe

b)
Tag der ersten
Eintragung: 08.01.1934

Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes
(Amtsgericht Bünde HRA
135) getreten.
Freigegeben am
09.09.2004.
2b)
Die Eintragung vom 25.06.1985, nach Fortführung auf EDV,
laufende Nummer 1 Spalte 5 betreffend die Verpachtung des
Handelsgeschäfts ist gemäß § 142 Absatz 1 FGG von Amts
wegen gelöscht.
Nach teilweiser Löschung nunmehr lediglich:
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen
Verbindlichkeiten ist beim Erwerb des Geschäfts durch den
neuen Inhaber ausgeschlossen.
a)
09.11.2004
Droste
3a)
Nach Änderung der Firma:
Stifts-Apotheke Apothekerin Anne-Maria
Möller e.K.

b)
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Stiftsstr. 72, 32278 Kirchlengern
b)
Nicht mehr
Inhaber:
Dr. Stallinger, Bernd, Kirchlengern, *XX.XX.XXXX

Nunmehr
Inhaber:
Möller, Anne-Maria, Hüllhorst, *XX.XX.XXXX
b)
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen
Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des
Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
a)
02.04.2013
Droste

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.