Stiftergemeinschaft zur Förderung des Handwerks in der Region Aachen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Aachen
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 1340
Gericht
Amtsgericht Aachen
Letzte Eintragung
11.10.2023
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der jeweilige Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Aachen. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Mahr
Aachen
Vorstand
Marco Herwartz
Aachen
Vorstand
Georg Stoffels
Aachen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.08.1968 zuletzt geändert am 03.04.1990
Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2007 hat die Änderung der Satzung in der Präambel, in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck), § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (Vorstand), § 9 (Mitgliedsbeitrag) und § 11 (Satzungsänderung und Auflösung der Stiftergemeinschaft) und mit ihr die Änderung des Vereinsnamens beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.04.2009 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft) und § 8 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.05.2018 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.09.1968 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.10.2004.
Satzung Bl. 125 - 126. Beschluss Bl. 127 - 136.
Beschl. Bl. 36-43 Bd. II Satzung Bl. 23 ff Bd. II
Beschl. Bl. 57-64 d.A. neue Satzung Bl. 65-74 d.A.