Handelsregister · HRB 5499

Registerinformationen

STI Grundstücksverwaltung Stabernack GmbH · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
STI Grundstücksverwaltung Stabernack GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Lauterbach (Hessen)
Geschäftsanschrift
Richard-Stabernack-Straße, 36341 Lauterbach (Hessen)

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 5499
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
24.10.2024
Abrufstand
19.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an Firmen der STI Unternehmensgruppe.

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Daniel Niklas Herting

Düsseldorf

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Markus Weißgerber

Regensburg

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Geschäftsführer(in)

Jakob Rinninger

Isny im Allgäu

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Mathias Bergener

Petersberg

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 24.04.1970 zuletzt geändert am 07.08.2002

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 248 ff. Sonderband
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 10
  • Fall 11
  • Fall 12
  • Fall 13
  • Fall 14
  • Fall 15
  • Fall 16
  • Fall 17
  • Fall 19

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.