Vertretungsberechtigt sind mindestens drei, höchstens fünf Vorstandsmitglieder, darunter der 1., der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Jeder von ihnen vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Betrag oder einem Geldwert von mehr als 5000,00 EUR sind der 1., der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister gemeinsam vertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hanno Kube
Heidelberg
Vorstand
Ruben Martini
Leimen
Vorstand
Andreas Knebel
Heiligkreuzsteinach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.04.2018.
Die Mitgliederversammlung vom 25.10.2018 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Auflösung des Vereins, Vermögensanfall) beschlossen.
Freitext
Satzung: Sonderband 1 Blatt 6-13
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.