Die steuerliche, buchhalteriche und betriebswirtschaftliche Beratung und Betreuung von Betrieben und Unternehmungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Uwe Spielvogel
Rastatt
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Peter Höfer
Rastatt
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Simone Spielvogel
Rastatt
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2002 mit Nachtrag vom 15.04.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Beschlussfassung und Stimmrecht) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.06.2006.
Tag der ersten Eintragung: 16.05.2002
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 39 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.