Die gewerbsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit verbundenen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Christoph Ferber
Kamp-Lintfort
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf nunmehr 25.500,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer (2) (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Kamp-Lintfort beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 6R-10 Sonderband
Beschluss Blatt 28-33 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 34-42 Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.