Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorstand und dem 2. Vorstand. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Für Investitionen und finanzielle Verpflichtungen, welche einen Betrag von 2.500,00 EUR übersteigen, und für alle Arten der Darlehensaufnahme ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Laura Denise Bartschat
Lörrach
Vorstand
Jacqueline Gimpel
Lörrach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.06.2007
Die Mitgliederversammlung vom 09.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Der Vorstand) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.07.2014.
Tag der ersten Eintragung: 23.10.2007
Satzung: AS. 11 ff.
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