Handelsregister · HRB 101814
Chronologischer Auszug
Sterntal Wohnen gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Sterntal gGmbH b) Berlin c) Die Förderung der Zwecke der freien Wohlfahrtspflege, der Bildung und der Gesundheit. Zielgruppen der Maßnahmen sind Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung behindert oder von einer Behinderung bedroht sind oder aufgrund ihres Alters hinsichtlich ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einen besonderen Bedarf haben. Die Maßnahmen folgen dem Prinzip der ganzheitlichen Förderung, um den geförderten Personen - soweit wie dies im jeweiligen Fall möglich ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen (Arbeit, Freizeit, Kultur, Sport etc.) zu ermöglichen. Die Maßnahmen umfassen Einzel- und Gruppenarbeit ebenso wie die Beratung der betroffenen Personen. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch die Durchführung von Integrationsprojekten i.S. des § 132 (1) SGB IX und im Rahmen des § 68 Nr. 3c AO; die Durchführung von Reisen für Menschen mit Behinderungen und für gemischte Gruppen (Integrationsreisen); die Gruppenzusammensetzung folgt dabei entweder den Kriterien des § 66 (3) AO oder dem Ziel, behinderte Menschen in Gruppen mit nicht behinderten Menschen zu integrieren; den Betrieb eines integrativ gestalteten Ferienobjektes für Menschen mit und ohne Behinderungen; die Gruppenzusammensetzung folgt dabei entweder den Kriterien des § 66 (3) AO oder dem Ziel, behinderte Menschen in Gruppen mit nicht behinderten Menschen zu integrieren; die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (z. B. begleitende Hilfen zur Bewältigung des Alltags, Einzelfallhilfen gem. SGB XII); die Durchführung von Projekten des sozialen Lernens (z. B. gemeinschaftliches Kochen, gemeinschaftliche Organisation von Veranstaltungen, Tierversorgung etc.); die Durchführung von therapeutischen Angeboten für behinderten Menschen und ihre betreuenden Angehörigen (z. B. durch gesundheitsbezogene Kurse und Seminare); die Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen der Entspannung und der Erweiterung des individuellen Erfahrungsbereichs (z. B. therapeutisches Reiten, soziale Gruppenarbeit); die Durchführung sportlicher Aktivitäten (z. B. Rollstuhltraining). | 25.000 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Jacoby, Georg, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 06.03.2006 | a) 09.05.2006 Ehrensberger b) Gesellschaftsvertrag Bl. 5 - 11 | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Binger Str. 87, 14197 Berlin c) (1) die Förderung der Zwecke der freien Wohlfahrtspflege, der Gesundheit, der Hilfe für Behinderte, der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung, der Erziehung sowie des Schutzes von Ehe- und Familie. (2) Zielgruppen der Maßnahmen sind Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung behindert, von einer Behinderung bedroht oder aufgrund ihres Alters hinsichtlich ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einen besonderen Bedarf haben sowie kinderreiche, einkommensschwache, allein erziehende Familien oder Familien mit behinderten Familienangehörigen im Sinne des § 53 Satz 1 Nr. 2 AO. (3) Die Maßnahmen folgen dem Prinzip der ganzheitlichen Förderung, um dem Personenkreis die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen (Arbeit, Freizeit, Kultur, Sport etc.) so weit wie möglich zu ermöglichen. Dies entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention, wonach Menschen mit Behinderungen das Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie auf die Durchführung von Maßnahmen haben, um Menschen mit Behinderung Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit benötigen. (4) Die Maßnahmen umfassen Einzel- und Gruppenarbeit ebenso wie die Beratung, Unterstützung, Begleitung, Pflege und Versorgung der betroffenen Personen. Familienerholung findet im Rahmen des § 68 Nr. 1a AO statt. Familienerholung stellt die Verbindung von Urlaubs- und Begegnungsangeboten dar und dient der Förderung der Familie. Familienerholung ermöglicht mit verschiedenen Angeboten vielfältige Chancen zum Erleben von Gemeinschaft. Sie soll hierbei Unterstützung und Orientierung geben. Familienferienstätten nehmen sozialpolitische, familienpädagogische und gesundheitsfördernde Funktionen wahr. Sie geben in Form niederschwelliger Angebote Anregungen für den Umgang mit Freizeit und ermöglichen neue Erfahrungen zur Alltagsbewältigung. Angebote der Familienerholung gehören nach dem Kinder- und Jugendgesetz (SGB VIII) zu den Pflichtaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe und stehen Familien insbesondere in belastenden Farniliensituationen als Angebot zur Verfügung ( 16 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII). (5) Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch die Durchführung von Integrationsprojekten i. S. des § 132 (1) SGB IX und im Rahmen des § 68 Nr.3c AO; die Durchführung von Reisen für Menschen mit Behinderungen und für gemischte Gruppen (Integrationsreisen); die Gruppenzusammensetzung folgt dabei entweder den Kriterien des § 66 (3) AO oder dem Ziel, behinderte Menschen in Gruppen mit nicht behinderten Menschen zu integrieren; den Betrieb eines integrativ gestalteten Ferienobjektes für Menschen mit und ohne Behinderungen; die Gruppenzusammensetzung folgt dabei entweder den Kriterien des § 66 (3) AO oder dem Ziel, behinderte Menschen in Gruppen mit nicht behinderten Menschen zu integrieren; die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (z.B. begleitende Hilfen zur Bewältigung des Alltags, Einzelfallhilfen gem. SGB XII); die Durchführung von Projekten des sozialen Lernens (z.B. gemeinschaftliches Kochen, gemeinschaftliche Organisation von Veranstaltungen, Tierversorgung etc.); die Durchführung von therapeutischen Angeboten für behinderte Menschen und ihrer betreuenden Angehörigen (z.B. durch gesundheitsbezogene Kurse und Seminare); die Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen der Entspannung und der Erweiterung des individuellen Erfahrungsbereiches (z.B. therapeutisches Reiten, soziale Gruppenarbeit); die Durchführung sportlicher Aktivitäten (z.B. Rollstuhltraining); die Durchführung ambulanter Dienste sowie von Fahrdiensten für Menschen mit Behinderung, soweit während der Fahrt eine fachliche Betreuung bzw. der Einsatz besonderer Einrichtungen eines Krankentransport- oder Rettungswagens erforderlich ist oder möglicherweise notwendig wird; die Durchführung von Aufgaben der Eingliederungshilfe gemäß § § 53, 54 SGB XII; die Durchführung von betreutern Wohnen für den betreffenden Personenkreis in Wohnformen wie etwa Wohnheimen, Wohngemeinschaften oder betreutem Einzelwohnen; die Errichtung und den Betrieb von Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Erholungsheimen und Mahlzeitendiensten im Sinne von § 68 AO, die in besonderem Maß den in § 53 AO genannten Personen dienen; (6) Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Körperschaften beteiligen, sofern diese im Rahmen steuerbegünstigter Zwecke tätig sind. | b) Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Jacoby, Georg, *XX.XX.XXXX, Schönwalde-Glien mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.08.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand). | a) 18.08.2010 Dr. Lehmann | ||
| 3 | b) Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Jacoby, Georg | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.11.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 (Geschäftsführung). | a) 27.11.2012 Bialek | |||
| 4 | a) Sterntal Wohnen gGmbH c) (1) die Förderung der Zwecke der freien Wohlfahrtspflege, der Gesundheit, der Hilfe für Behinderte, der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung, der Erziehung sowie des Schutzes von Ehe- und Familie. (2) Zielgruppen der Maßnahmen sind Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung behindert, von einer Behinderung bedroht oder aufgrund ihres Alters hinsichtlich ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einen besonderen Bedarf haben sowie kinderreiche, einkommensschwache, allein erziehende Familien oder Familien mit behinderten Familienangehörigen im Sinne des § 53 Satz 1 Nr. 2 AO. (3) Die Maßnahmen folgen dem Prinzip der ganzheitlichen Förderung, um dem Personenkreis die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen (Arbeit, Freizeit, Kultur, Sport etc.) so weit wie möglich zu ermöglichen. Dies entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention, wonach Menschen mit Behinderungen das Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie auf die Durchführung von Maßnahmen haben, um Menschen mit Behinderung Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit benötigen. (4) Die Maßnahmen umfassen Einzel- und Gruppenarbeit ebenso wie die Beratung, Unterstützung, Begleitung, Pflege und Versorgung der betroffenen Personen. Familienerholung findet im Rahmen des § 68 Nr. 1a AO statt. Familienerholung stellt die Verbindung von Urlaubs- und Begegnungsangeboten dar und dient der Förderung der Familie. Familienerholung ermöglicht mit verschiedenen Angeboten vielfältige Chancen zum Erleben von Gemeinschaft. Sie soll hierbei Unterstützung und Orientierung geben. Familienferienstätten nehmen sozialpolitische, familienpädagogische und gesundheitsfördernde Funktionen wahr. Sie geben in Form niederschwelliger Angebote Anregungen für den Umgang mit Freizeit und ermöglichen neue Erfahrungen zur Alltagsbewältigung. Angebote der Familienerholung gehören nach dem Kinder- und Jugendgesetz (SGB VIII) zu den Pflichtaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe und stehen Familien insbesondere in belastenden Familiensituationen als Angebot zur Verfügung (§ 16 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII). (5) Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch die Durchführung von betreutem Wohnen für den betreffenden Personenkreis in Wohnformen wie etwa Wohnheimen, Wohngemeinschaften oder betreutem Einzelwohnen; die Durchführung von Integrationsprojekten i. S. des § 132 (1) SGB IX und im Rahmen des § 68 Nr.3c AO; die Durchführung von Reisen für Menschen mit Behinderungen und für gemischte Gruppen (Integrationsreisen); die Gruppenzusammensetzung folgt dabei entweder den Kriterien des § 66 (3) AO oder dem Ziel, behinderte Menschen in Gruppen mit nicht behinderten Menschen zu integrieren; den Betrieb eines integrativ gestalteten Ferienobjektes für Menschen mit und ohne Behinderungen; die Gruppenzusammensetzung folgt dabei entweder den Kriterien des § 66 (3) AO oder dem Ziel, behinderte Menschen in Gruppen mit nicht behinderten Menschen zu integrieren; die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (z.B. begleitende Hilfen zur Bewältigung des Alltags, Einzelfallhilfen gem. SGB XII); die Durchführung von Projekten des sozialen Lernens (z. B. gemeinschaftliches Kochen, gemeinschaftliche Organisation von Veranstaltungen, Tierversorgung etc.); die Durchführung von therapeutischen Angeboten für behinderte Menschen und ihrer betreuenden Angehörigen (z.B. durch gesundheitsbezogene Kurse und Seminare); die Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen der Entspannung und der Erweiterung des individuellen Erfahrungsbereiches (z.B. therapeutisches Reiten, soziale Gruppenarbeit); die Durchführung sportlicher Aktivitäten (z.B. Rollstuhltraining); die Durchführung ambulanter Dienste sowie von Fahrdiensten für Menschen mit Behinderung, soweit während der Fahrt eine fachliche Betreuung bzw. der Einsatz besonderer Einrichtungen eines Krankentransport- oder Rettungswagens erforderlich ist oder möglicherweise notwendig wird; die Durchführung von Aufgaben der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 SGB XII; die Errichtung und den Betrieb von Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Erholungsheimen und Mahlzeitendiensten im Sinne von § 68 AO, die in besonderem Maß den in § 53 AO genannten Personen dienen; (6) Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Körperschaften beteiligen, sofern diese im Rahmen steuerbegünstigter Zwecke tätig sind. | b) Geschäftsführer: 2. Golz, Dennis, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Geschäftsführer: 3. Jacoby, Ines, *XX.XX.XXXX, Schönwalde-Glien mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.10.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) | a) 10.11.2015 Berge | ||
| 5 | b) Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsführer: Golz, Dennis mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter anderer gemeinnütziger Organisationen abzuschließen Die Eintragung zu Nr. 3 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsführer: Jacoby, Ines mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreterin anderer gemeinnütziger Organisationen abzuschließen | a) 12.11.2015 Berge | ||||
| 6 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Jacoby, Georg | a) 10.02.2021 Micheel | ||||
| 7 | b) Geschäftsführer: 4. Schliemann, Elisabeth, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen | a) 14.12.2023 Schröder | ||||
| 8 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Jacoby, Ines | b) Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2025 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Sterntal Reisen, Freizeit und Betreuung gGmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 172081 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. | a) 27.08.2025 Dr. Weiland |
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