Handelsregister · HRB 101814

Chronologischer Auszug

Sterntal Wohnen gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sterntal gGmbH

b)
Berlin

c)
Die Förderung der Zwecke der
freien Wohlfahrtspflege, der
Bildung und der Gesundheit.
Zielgruppen der Maßnahmen
sind Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren, die
aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung behindert oder
von einer Behinderung bedroht
sind oder aufgrund ihres Alters hinsichtlich ihrer Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben
einen besonderen Bedarf haben. Die Maßnahmen folgen
dem Prinzip der ganzheitlichen
Förderung, um den geförderten Personen - soweit wie dies
im jeweiligen Fall möglich ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen
(Arbeit, Freizeit, Kultur, Sport
etc.) zu ermöglichen. Die Maßnahmen umfassen Einzel- und
Gruppenarbeit ebenso wie die
Beratung der betroffenen Personen. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch die Durchführung von
Integrationsprojekten i.S. des §
132 (1) SGB IX und im Rahmen
des § 68 Nr. 3c AO; die Durchführung von Reisen für Menschen mit Behinderungen und
für gemischte Gruppen (Integrationsreisen); die Gruppenzusammensetzung folgt dabei entweder den Kriterien des
§ 66 (3) AO oder dem Ziel, behinderte Menschen in Gruppen mit nicht behinderten Menschen zu integrieren; den Betrieb eines integrativ gestalteten Ferienobjektes für Menschen mit und ohne Behinderungen; die Gruppenzusammensetzung folgt dabei entweder den Kriterien des § 66 (3)
AO oder dem Ziel, behinderte
Menschen in Gruppen mit nicht
behinderten Menschen zu integrieren; die Durchführung von
Maßnahmen zur Förderung der
Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben (z. B. begleitende Hilfen
zur Bewältigung des Alltags,
Einzelfallhilfen gem. SGB XII);
die Durchführung von Projekten des sozialen Lernens (z. B.
gemeinschaftliches Kochen,
gemeinschaftliche Organisation von Veranstaltungen, Tierversorgung etc.); die Durchführung von therapeutischen Angeboten für behinderten Menschen und ihre betreuenden
Angehörigen (z. B. durch gesundheitsbezogene Kurse und
Seminare); die Durchführung
gesundheitsfördernder Maßnahmen der Entspannung und
der Erweiterung des individuellen Erfahrungsbereichs (z. B.
therapeutisches Reiten, soziale
Gruppenarbeit); die Durchführung sportlicher Aktivitäten (z.
B. Rollstuhltraining).
25.000 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann
erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Jacoby, Georg, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
06.03.2006
a)
09.05.2006
Ehrensberger
b)
Gesellschaftsvertrag Bl. 5 -
11
2b)
Geschäftsanschrift:
Binger Str. 87, 14197 Berlin

c)
(1) die Förderung der Zwecke
der freien Wohlfahrtspflege,
der Gesundheit, der Hilfe für
Behinderte, der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung, der Erziehung sowie des Schutzes von
Ehe- und Familie.
(2) Zielgruppen der Maßnahmen sind Kinder, Jugendliche,
Erwachsene und Senioren, die
aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung behindert, von
einer Behinderung bedroht
oder aufgrund ihres Alters hinsichtlich ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einen
besonderen Bedarf haben sowie kinderreiche, einkommensschwache, allein erziehende
Familien oder Familien mit behinderten Familienangehörigen
im Sinne des § 53 Satz 1 Nr. 2
AO.
(3) Die Maßnahmen folgen
dem Prinzip der ganzheitlichen
Förderung, um dem Personenkreis die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen (Arbeit, Freizeit, Kultur,
Sport etc.) so weit wie möglich zu ermöglichen. Dies entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention, wonach
Menschen mit Behinderungen
das Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung
in die Gemeinschaft sowie auf
die Durchführung von Maßnahmen haben, um Menschen mit
Behinderung Zugang zu der
Unterstützung zu verschaffen,
die sie bei der Ausübung ihrer
Rechts- und Handlungsfähigkeit benötigen.
(4) Die Maßnahmen umfassen Einzel- und Gruppenarbeit
ebenso wie die Beratung, Unterstützung, Begleitung, Pflege und Versorgung der betroffenen Personen. Familienerholung findet im Rahmen des §
68 Nr. 1a AO statt. Familienerholung stellt die Verbindung
von Urlaubs- und Begegnungsangeboten dar und dient der
Förderung der Familie. Familienerholung ermöglicht mit verschiedenen Angeboten vielfältige Chancen zum
Erleben von Gemeinschaft. Sie
soll hierbei Unterstützung und
Orientierung geben. Familienferienstätten nehmen sozialpolitische, familienpädagogische und gesundheitsfördernde Funktionen wahr. Sie geben in Form niederschwelliger
Angebote Anregungen für den
Umgang mit Freizeit und ermöglichen neue Erfahrungen
zur Alltagsbewältigung. Angebote der Familienerholung gehören nach dem Kinder- und
Jugendgesetz (SGB VIII) zu
den Pflichtaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe und stehen Familien insbesondere in
belastenden Farniliensituationen als Angebot zur Verfügung
( 16 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII).
(5) Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch
die Durchführung von Integrationsprojekten i. S. des § 132
(1) SGB IX und im Rahmen des
§ 68 Nr.3c AO; die Durchführung von Reisen für Menschen
mit Behinderungen und für gemischte Gruppen (Integrationsreisen); die Gruppenzusammensetzung folgt dabei entweder den Kriterien des § 66
(3) AO oder dem Ziel, behinderte Menschen in Gruppen mit
nicht behinderten Menschen
zu integrieren; den Betrieb eines integrativ gestalteten Ferienobjektes für Menschen mit
und ohne Behinderungen; die
Gruppenzusammensetzung
folgt dabei entweder den Kriterien des § 66 (3) AO oder dem
Ziel, behinderte Menschen in
Gruppen mit nicht behinderten
Menschen zu integrieren; die
Durchführung von Maßnahmen
zur Förderung der Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben (z.B.
begleitende Hilfen zur Bewältigung des Alltags, Einzelfallhilfen gem. SGB XII); die Durchführung von Projekten des sozialen Lernens (z.B. gemeinschaftliches Kochen, gemeinschaftliche Organisation von
Veranstaltungen, Tierversorgung etc.); die Durchführung
von therapeutischen Angeboten für behinderte Menschen
und ihrer betreuenden Angehörigen (z.B. durch gesundheitsbezogene Kurse und Seminare); die Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen
der Entspannung und der Erweiterung des individuellen Erfahrungsbereiches (z.B. therapeutisches Reiten, soziale
Gruppenarbeit);
die Durchführung sportlicher
Aktivitäten (z.B. Rollstuhltraining); die Durchführung ambulanter Dienste sowie von Fahrdiensten für Menschen mit Behinderung, soweit während der
Fahrt eine fachliche Betreuung
bzw. der Einsatz besonderer
Einrichtungen eines Krankentransport- oder Rettungswagens erforderlich ist oder möglicherweise notwendig wird; die
Durchführung von Aufgaben
der Eingliederungshilfe gemäß
§ § 53, 54 SGB XII; die Durchführung von betreutern Wohnen für den betreffenden Personenkreis in Wohnformen wie
etwa Wohnheimen, Wohngemeinschaften oder betreutem
Einzelwohnen; die Errichtung
und den Betrieb von Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen,
Erholungsheimen und Mahlzeitendiensten im Sinne von §
68 AO, die in besonderem Maß
den in § 53 AO genannten Personen dienen;
(6) Die Gesellschaft kann sich
auch an anderen Körperschaften beteiligen, sofern diese im
Rahmen steuerbegünstigter
Zwecke tätig sind.
b)
Änderung zu Nr. 1:
Geschäftsführer:
Jacoby, Georg, *XX.XX.XXXX,
Schönwalde-Glien
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
10.08.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2
(Gegenstand).
a)
18.08.2010
Dr. Lehmann
3b)
Änderung zu Nr. 1:
Geschäftsführer:
Jacoby, Georg
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
15.11.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5
(Geschäftsführung).
a)
27.11.2012
Bialek
4a)
Sterntal Wohnen gGmbH

c)
(1) die Förderung der Zwecke
der freien Wohlfahrtspflege,
der Gesundheit, der Hilfe für
Behinderte, der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung, der Erziehung sowie des Schutzes von
Ehe- und Familie.
(2) Zielgruppen der Maßnahmen sind Kinder, Jugendliche,
Erwachsene und Senioren, die
aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung behindert, von
einer Behinderung bedroht
oder aufgrund ihres Alters hinsichtlich ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einen
besonderen Bedarf haben sowie kinderreiche, einkommensschwache, allein erziehende
Familien oder Familien mit behinderten Familienangehörigen
im Sinne des § 53 Satz 1 Nr. 2
AO.
(3) Die Maßnahmen folgen
dem Prinzip der ganzheitlichen
Förderung, um dem Personenkreis die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen (Arbeit, Freizeit, Kultur,
Sport etc.) so weit wie möglich zu ermöglichen. Dies entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention, wonach
Menschen mit Behinderungen
das Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung
in die Gemeinschaft sowie auf
die Durchführung von Maßnahmen haben, um Menschen mit
Behinderung Zugang zu der
Unterstützung zu verschaffen,
die sie bei der Ausübung ihrer
Rechts- und Handlungsfähigkeit benötigen.
(4) Die Maßnahmen umfassen Einzel- und Gruppenarbeit
ebenso wie die Beratung, Unterstützung, Begleitung, Pflege und Versorgung der betroffenen Personen. Familienerholung findet im Rahmen des §
68 Nr. 1a AO statt. Familienerholung stellt die Verbindung
von Urlaubs- und Begegnungsangeboten dar und dient der
Förderung der Familie. Familienerholung ermöglicht mit verschiedenen Angeboten vielfältige Chancen zum Erleben von
Gemeinschaft. Sie soll hierbei
Unterstützung und Orientierung geben. Familienferienstätten nehmen sozialpolitische,
familienpädagogische und gesundheitsfördernde Funktionen wahr. Sie geben in Form
niederschwelliger Angebote
Anregungen für den Umgang
mit Freizeit und ermöglichen
neue Erfahrungen zur Alltagsbewältigung. Angebote der Familienerholung gehören nach
dem Kinder- und Jugendgesetz
(SGB VIII) zu den Pflichtaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe und stehen Familien insbesondere in belastenden Familiensituationen als Angebot zur
Verfügung (§ 16 Abs. 2 Nr. 3
SGB VIII).
(5) Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch
die Durchführung von betreutem Wohnen für den betreffenden Personenkreis in Wohnformen wie etwa Wohnheimen,
Wohngemeinschaften oder
betreutem Einzelwohnen; die
Durchführung von Integrationsprojekten i. S. des § 132
(1) SGB IX und im Rahmen des
§ 68 Nr.3c AO; die Durchführung von Reisen für Menschen
mit Behinderungen und für gemischte Gruppen (Integrationsreisen); die Gruppenzusammensetzung folgt dabei entweder den Kriterien des § 66
(3) AO oder dem Ziel, behinderte Menschen in Gruppen mit
nicht behinderten Menschen
zu integrieren; den Betrieb eines integrativ gestalteten Ferienobjektes für Menschen mit
und ohne Behinderungen; die
Gruppenzusammensetzung
folgt dabei entweder den Kriterien des § 66 (3) AO oder dem
Ziel, behinderte Menschen in
Gruppen mit nicht behinderten Menschen zu integrieren;
die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (z.B. begleitende Hilfen zur
Bewältigung des Alltags, Einzelfallhilfen gem. SGB XII); die
Durchführung von Projekten
des sozialen Lernens (z. B. gemeinschaftliches Kochen, gemeinschaftliche Organisation
von Veranstaltungen, Tierversorgung etc.); die Durchführung von therapeutischen Angeboten für behinderte Menschen und ihrer betreuenden
Angehörigen (z.B. durch gesundheitsbezogene Kurse und
Seminare); die Durchführung
gesundheitsfördernder Maßnahmen der Entspannung und
der Erweiterung des individuellen Erfahrungsbereiches (z.B.
therapeutisches Reiten, soziale Gruppenarbeit); die Durchführung sportlicher Aktivitäten (z.B. Rollstuhltraining);
die Durchführung ambulanter
Dienste sowie von Fahrdiensten für Menschen mit Behinderung, soweit während der
Fahrt eine fachliche Betreuung
bzw. der Einsatz besonderer
Einrichtungen eines Krankentransport- oder Rettungswagens erforderlich ist oder möglicherweise notwendig wird;
die Durchführung von Aufgaben der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 SGB XII; die Errichtung und den Betrieb von
Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Erholungsheimen und
Mahlzeitendiensten im Sinne
von § 68 AO, die in besonderem Maß den in § 53 AO genannten Personen dienen;
(6) Die Gesellschaft kann sich
auch an anderen Körperschaften beteiligen, sofern diese im
Rahmen steuerbegünstigter
Zwecke tätig sind.
b)
Geschäftsführer:
2.
Golz, Dennis, *XX.XX.XXXX, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen

Geschäftsführer:
3.
Jacoby, Ines, *XX.XX.XXXX, Schönwalde-Glien
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
28.10.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in den
§§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand)
a)
10.11.2015
Berge
5b)
Die Eintragung zu Nr. 2 ist von
Amts wegen wie folgt berichtigt:
Geschäftsführer:
Golz, Dennis
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich als Vertreter anderer gemeinnütziger Organisationen abzuschließen

Die Eintragung zu Nr. 3 ist von
Amts wegen wie folgt berichtigt:
Geschäftsführer:
Jacoby, Ines
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich als Vertreterin anderer gemeinnütziger Organisationen abzuschließen
a)
12.11.2015
Berge
6b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Jacoby, Georg
a)
10.02.2021
Micheel
7b)
Geschäftsführer:
4.
Schliemann, Elisabeth,
*XX.XX.XXXX, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
als Vertreter Dritter abzuschließen
a)
14.12.2023
Schröder
8b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
3. Jacoby, Ines
b)
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2025 und
der Zustimmungsbeschlüsse
vom selben Tage ist die Sterntal
Reisen, Freizeit und Betreuung
gGmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB
172081 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung
ohne Abwicklung als Ganzes auf
die Gesellschaft verschmolzen.
a)
27.08.2025
Dr. Weiland

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.