Der Vorstand i. S. des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Rechtshandlungen, die einen Gegenstandswert von 1.000,-- EUR übersteigen, bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes. Rechtshandlungen, die einen Gegenstandswert von 6.000,-- EUR übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rainer Glawion
Kirchzarten
Vorstand
Andreas Stephan Reichenbach
Freiburg im Breisgau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.12.1973 mit Änderung vom 31.03.2004.
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2010 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Vereinszwecke, Aufgaben des Vereins) und 13 (Ende der Rechtsfähigkeit, Entfallen der Steuerbegünstigung, Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.09.2021 hat die Änderung der Satzung in 3 7 (Die Mitgliederversammlung), § 8 (Der Vorstand) und § 9 (Die Wahl des Vorstands) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.03.2006.
Tag der ersten Eintragung: 21.11.1974
Satzung: Sonderband Blatt 127
Geänderte Satzung: AS 259 - 267
Geänderte Satzung: AS 319 ff
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