Handelsregister · VR 210508
Historischer Auszug
Sternfänger Chor e.V. · Amtsgericht Mannheim
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Nr.
der
Eintra-
gung
Amtsgericht
BSR
a)
Name
b)
Sitz
Vereinsregister
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
Vertretungsbefugnis
a)
Satzung
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
b)
Bemerkungen
7
2
3
4
5
1
a)
Sternfänger
Chor
e.
V.
b)
Bühl
a)
Der
Verein
wird
durch
2
Mitglieder
des
Vorstandes
vertreten.
Die
Vertretungsmacht
des
Vorstandes
ist
in
der
Weise
beschränkt,
dass
zu
Rechts-
geschäften
bis
500
EURO
die
Entscheidung
zweier
Vorstandsmitglieder,
zu
Rechtsge-
schäften
mit
einem
Geschäftswert
bis
7500
EURO
eine
Entscheidung
mit
einfacher
Mehrheit
im
Vorstand
und
bei
einem
Ge-
schäftswert
über
7500
EURD
eine
Entschei-
dung
aller
Vorstandsmitglieder
erforder-
lich
ist.
b)
Vorsitzender:
Mirjam
Rienth
geb.
müller,
Bühl,
geb.
27,
Aug.
1966,
Stellv,
Vors.:
Ute
Volk
geb.
Tiedemann,
Bin]
03
Iuli
1955
Schatzmeister:
Martin
Meier,
Bühl,
geb,
N2,
Sep,
1964
Schriftführer:
05.
Feb.
1966
Musikalischer
Leiter:
Tobias
Rienth,
:
_Bühl,
geb,
29,
Aug.
1964
Stein-
Dieter
Weiß,
Bühl,
geb.
b)
stellv.
Vorsitzender:
Ottersweier,
geb.
27.
Aug.
1948
,
musikalische
Leiterin:
Ute
Volk,
geb.
Tiedemann,
Bühl,
geb.
3.
Juli
1956
-
gewählt
in
der
Mitgliederversammlung
vom
15.
März
20056
-
b)
Vorsitzender:
29,
Aug.
1954
Stellvertretender
Vorsitzender:
Ute
Götz-Bannert,
Ottersweier,
geb.
09.
Juli
1957
Tobias
Rienth,
Bühl,
geb.
a)
Die
Satzung
wurde
in
der
Mitgliederversammlung
vom
09.
Okt.
2001
errichtet.
Änderung
der
Satzung
in
&
2
(Zweck,
hier:
keit)
und
$&
5
(Mitgliedsbeiträge)
beschllossen.
Die
Mitgliederversammlung
vom
25.
Jan.
2005
hat
die
Gemeinnützig-
a)
19.
Dez.
2001
sr
b)
Registerakten
Ss.
29,
1
-
27,
Satzung
S.
17
-
23
März
2005
se,
b)
Registerakten
S.
59,
41
-
57,
Aktuelle
Satzung
S.
45
-
51
a)
28.
Juli
5
5
b)
Registerakten
S7
75,
61-73
b)
Registeräkten
S.
91,
77-89
RS
121
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Aufgrund
der
Verordnung
vom
03.06.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Mannheim
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Bühl
wurde
die
Kennziffer
21
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Vereinsregister
Blatt
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
—
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.