Handel mit Strom, zur Verfügungstellung von Stromnetzen für die Durchleitung sowie Beratung von Unternehmen beim Abschluß von Stromverträgen und in Energieoptimierung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Andreas Stern
Stephanskirchen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 01.10.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 55.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung aus der Elektrizitätswerk Stern KG Bad Endorf mit dem Sitz in Bad Endorf (Amtsgericht Traunstein HRA 1776) sowie die Änderung der §§ 4 (Stammkapital) und 10 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung und die Streichung des § 16 der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.12.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 1 So.
Verschmelzungsvertrag und Beschlüsse Bl. 2 SB.
neue Satzung Bl. 2 SB;
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 05.08.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 05.08.2005 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Stromhandel mit Tarifvertragskunden) von der Elektrizitätswerk Stern KG Bad Endorf mit dem Sitz in Bad Endorf (Amtsgericht Traunstein HRA 1776) übernommen. Die Abspaltung ist wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 16.08.2005.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.