Erwerb, Verwaltung (einschließlich Controlling) und Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ivonne Uhlig-Möser
Geretsried
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.09.2000 mit Nachtrag vom 27.12.2000.
Die Hauptversammlung vom 05.12.2001 hat die Änderung des § § 4 (Aktien) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 05.12.2001 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 150.000 EUR auf bis zu 1.650.000 EUR beschlossen. In Durchführung dieses Beschlusses wurde die Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von 100.000 EUR auf 1.600.000 EUR durchgeführt und durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 15.04.2002 die Änderung des § 3 (Grundkapital) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 13.04.2005 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 02.07.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 25 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Umwandlung der "Bavaria Equity GmbH" mit dem Sitz in München (AG München, HRB 93311) gemäß Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 13. September 2000, mit dem auch die Satzung festgestellt wurde und mit Nachtrag vom 27. Dezember 2000.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.07.1001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 11 So.
Beschluß Bl. 25 SB Neue Satzung Bl. 26 SB.
Beschlüsse Bl. 25, 44 SB; Neue Satzung Bl. 48 SB;
Beschluss Bl. 65 SB; neue Satzung Bl. 66 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.