Jeder Komplementär vertritt die Kommanditgesellschaft stets allein. Er ist für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und den Geschäftsführern der jeweiligen Komplementärin von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)
Stephan Montag Verwaltungs Gmbh
Sebnitz
Kommanditist(in)
Stephan Montag
Sebnitz
Kommanditist(in)
Anke Montag
Meppen
Kommanditist(in)
Gabriele Montag
Sebnitz
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.