STEP Sunrise Technologies for Environment Processings Aktiengesellschaft
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Sitz
Duisburg
Geschäftsanschrift
Keniastr. 36, 47269 Duisburg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 17338
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Letzte Eintragung
16.07.2018
Abrufstand
02.02.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
- Planung, Entwicklung, Herstellung Be- und Vertrieb von Anlagen für die Umwelttechnik zur Behandlung von Abfall, Abwasser, Abluft und zur Altlastensanierung. - Planung, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Anlagen für die Wasseraufbereitung; Entwicklung und Erforschung neuartiger Verfahren auf den obern genannten Gebieten. Darüber hinaus kann das Unternehmen in allen oben genannten Bereichen in beratender Funktion gegenüber Dritten tätig werden sowie das entwickelte Know-How auslizenzieren.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrats kann Vorständen die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Bestimmungen des § 112 AktG bleiben unberührt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefan Weißgräber
Duisburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.10.2001 mit Änderung vom 04.12.2003
Die Hauptversammlung vom 29.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 3 Ziffer 1. und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 29.06.2009 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 5 Absatz 6 (genehmigtes Kapital) beschlossen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2009 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 29.06.2014 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 37.000,00 erhöhen (Genehmigtes Kapital ). Die Hauptversammlung hat weiterhin die Änderung des § 7 (gesetzliche Vertretung) beschlossen. Die Satzung wurde insgesamt neu gefasst.
Freitext
SB Bl. 1-75
Berichtigung des Grundkapitals von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.