Stenografen-Zentralverein Gabelsberger in München, gegründet 1849 eingetragener Verein
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
München
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 17
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
27.02.2024
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt, ausgenommen der Schatzmeister, der den Verein stets gemeinsam mit dem ersten oder zweiten Vorsitzenden gemeinsam vertritt. Bei Rechtsgeschäften im Wert von über 15.000 EUR vertreten stets zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Wolfgang Wiesner
München
Vorstand
Gertrude Müller
München
Vorstand
Edelgard Dankerl
Holzkirchen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.02.1900 zuletzt geändert am 18.04.1997
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2015 hat die Änderung des § 3 (Mittelverwendung und Vergütungen) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.05.2023 mit Nachtrag durch Vorstandsbeschluss vom 26.01.2024 hat die Änderung von §§ 2 (Sprachliche Gleichstellung), 3 (Zweck), 4 (Mittelverwendung und Vergütung), 5 (Beitritt), 6 (Rechte der Mitglieder), 7 (Pflichten der Mitglieder), 8 (Ehrenmitglieder), 9 (Austritt), 10 (Ausschluss/Streichung der Mitgliedschaft), 11 (Mitgliederversammlung), 12 (Jahreshauptversammlung), 13 (Versammlungen und Sitzungen), 14 (Ausschuss), 15 (Wahl und Abberufung des Ausschusses), 16 (Ausschusssitzungen), 17 (Vorstand), 18 (Aufgaben des ersten Vorsitzenden), 19 (Schatzmeister), 20 (Kassen- und Rechnungsprüfer), 21 (Protokollführung), 22 (Satzungsänderung), 23 (Vorratsbeschluss), 24 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.03.1900. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 210 So.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 222 SB.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 232 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.