Betrieb von Steinbrüchen und Kieswerken sowie Durchführung von artverwandten Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ralf Ulbricht
Fremdingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.02.1978 zuletzt geändert am 10.11.1995
Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2003 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2007 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2010 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Herabsetzung des Stammkapitals um 512.421,07 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 26.08.1995 und durch Beschluß der Gesellschafterversammlung der Kieswerk Ulbricht GmbH in Finningen, Ortsteil Mörsingen, Amtsgericht Augsburg HRB 8727, vom 26. August 1995 ist die letztgenannte Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26. August 1995 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes, auf die übernehmende Steinwerke Max Rieder GmbH mit dieser gem. § 2 Zif. 1 UmwG verschmolzen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.06.1978. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 54 SB.
Beschluss Bl. 64 SB; Neue Satzung Bl. 65 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.