Handelsregister · HRB 5759

Chronologischer Auszug

Steinmetzbetrieb Mohr GmbH · Amtsgericht Königstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Steinnetzbetrieb Mohr GmbH

b)
Kelkheim

c)
Die Durchführung von Natur- uod
Kunststeinarbeiten aller Art sowie die
Anfertigung von Grabmalen, der Einbau,
die Herstellung und Verlegung sowie der
Handel mit diesen und ähnlichen
Produkten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Mohr, Alexander, Kelkheim, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.10.2001
a)
30.12.2003
Boller

b)
Tag der ersten
Eintragung: 17.04.2002
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag
Blatt 9 ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 1 ff.
Sonderband
2a)
Firma von Amts wegen berichtigt, nun:
Steinmetzbetrieb Mohr GmbH
a)
25.06.2024
Wassermann

b)
Fall 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.