Handelsregister · HRB 4108

Chronologischer Auszug

Steinlein & Kunze GmbH · Amtsgericht Koblenz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Steinlein & Kunze GmbH

b)
Koblenz

c)
a) die Entwicklung, die Herstellung sowie
der Vertrieb von Giessereimaschinen nebst
Zubehör, b) die Ausführung von
Schlosserarbeiten aller Art.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Pauli, Günter Friedrich, Maschinenbautechniker,
Koblenz
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 31.07.1992
a)
29.09.2005
Stanelle

b)
Tag der ersten
Eintragung: 01.09.1992
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
29.09.2005.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Rübenacher Str. 88, 56072 Koblenz
a)
15.06.2010
Gröber
3b)
Nach Änderung der
Geschäftsanschrift:
Zaunheimer Straße 5 a, 56072 Koblenz
a)
12.01.2012
Hemmerling

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.