Erbringung von - Akquise von Planungsleistungen für Hochbauten - Architekten- und Ingeieurleistungen im Zusammenhang mit der Planung von Hochbauten - Projektentwicklung - Stadtplanung
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Marc Steinhoff
Stuttgart
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Roland Haehnel
Stuttgart
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.09.2004 mit Nachtrag vom 22.11.2004.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.07.2008 auf 25.500,00 EUR erhöht.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2008 mit Nachtrag vom 14.08.2008 und 16.12.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Genehmigungsbedürftige Geschäftshandlungen), § 13 (Einziehung) und § 15 (Wettbewerbsverbot) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.09.2006.
Tag der ersten Eintragung: 03.03.2005
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.