Durchführung und Koordinierung des Vertriebs von Immobilien sowie Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen sowie als Baubetreuer, außerdem Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Mieträume, Wohnräume oder -flächen. Im Einzelnen gehören zu den Aufgaben der Gesellschaft a) Erwerb, Halten und Veräußerung von Grundstücken, b) Errichtung von Bauten, einschließlich Wohnungs- und Geschäftsbauten sowie bauliche Maßnahmen aller Art (wobei die Durchführung rein handwerklicher Tätigkeiten durch Dritte ausgeübt wird), c) Verwaltung und Vermietung von Grundstücken und Gebäuden und Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit den Tätigkeiten in Buchst. a) bis c).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Schröder
Kirchheim unter Teck
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 07.09.1992 zuletzt geändert am 21.03.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2005 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.10.2005.
Tag der ersten Eintragung: 04.11.1992
Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 74
Insolvenz
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die allgemeine und konkrete Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen vermerkt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.