Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Karl-Bernhard Steinhart
Rheinstetten
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16.09.1998 und 10.11.1998 zuletzt geändert am 15.12.1998
Die Gesellschafterversammlungen vom 30.11.2009 und 15.12.2009 haben die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es wurden insbesondere die §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) geändert.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.11.2009 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.11.2009 auf 30.700,00 EUR erhöht.
Die Gesellschafterversammlung vom hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile), 5 (Geschäftsführung, Vertretung), 8 (Übertragung von Geschäftsanteilen) und 9 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.10.2006.
Tag der ersten Eintragung: 16.11.1998
Gesellschaftsvertrag und Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 73 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.