Handelsregister · HRB 734079
Chronologischer Auszug
Steiner Buchführung UG (haftungsbeschränk) · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Steiner Buchführung UG (haftungsbeschränk) b) Ettlingen Geschäftsanschrift: Schumacherstraße 3, 76275 Ettlingen c) Die Organisation und Durchführung von Buchungen von laufenden Geschäftsvorgängen (Arbeiten gem. § 6 StBerG) sowie allgemeine Büroarbeiten. | 300,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. b) Geschäftsführer: Steiner, Anna Maria, Ettlingen, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2019. | a) 05.08.2019 Falzone | |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. b) Bestellt als Liquidator: Steiner, Boris, Ettlingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Steiner, Anna Maria, Ettlingen, *XX.XX.XXXX | b) Die Gesellschaft ist aufgelöst. | a) 24.03.2022 Rinke | |||
| 3 | b) Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 20.03.2025 (105 IN 1092/24) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 13.06.2025 Hillenbrand |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.