Handelsregister · HRB 6957

Registerinformationen

Steinbruchbetrieb Günter Jung GmbH · Amtsgericht Siegen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Steinbruchbetrieb Günter Jung GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Olpe
Geschäftsanschrift
Biggestraße 43, 57462 Olpe

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6957
Gericht
Amtsgericht Siegen
Letzte Eintragung
01.07.2010
Abrufstand
27.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Steinbruchbetriebes, auf dem Gelände Drolshagen-Gipperich, Gemarkung Drolshagen-Stadt Flur 8, Flurstück 5 und Bleche, Flur 10, Flurstück 100, zur Gewinnung von Grauwacke und Grauwacke/Schotter. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind.

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Günter Jung

Olpe

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Anneliese Jung

Olpe

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 4-17 Sonderband
  • Tag der ersten Eintragung: 03.06.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 525 Amtsgericht Olpe getreten. Freigegeben am 23.04.2004.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 23.04.1988

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Durch Beschluß der Gesellschafter kann die Vertretung abweichend geregelt werden, insbesondere Geschäftsführern Einzelvertretungsrecht und die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft auch bei Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit Dritten, die sie vertreten, uneingeschränkt zu vertreten.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.