Handelsregister · HRB 505

Chronologischer Auszug

Stein Raithel GmbH · Amtsgericht Weiden i. d. OPf.

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stein Raithel GmbH

b)
Weiden i.d.OPf.

c)
Die Ausführung sämtlicher Arbeiten des
Steinmetzhandwerks und der Handel mit
diesen Erzeugnissen sowie
Grabmalzubehör und Onyxartikeln; der
Erwerb ähnlicher Unternehmen und die
Beteiligung an solchen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Raithel, Thomas, Weiden i.d.OPf., *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.12.1980
a)
12.08.2003
Kellner

b)
Tag der ersten
Eintragung: 24.02.1981.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 4 ff SB;
2b)
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Ulrich-Schönberger-Str. 6, 92637 Weiden
i.d.OPf.
a)
09.05.2012
Götz

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.