Handelsregister · HRB 2562 PI

Chronologischer Auszug

Stefan T. Boehme GmbH · Amtsgericht Pinneberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stefan T. Boehme GmbH

b)
Quickborn/Krs. Pinneberg

c)
Der Im- und Export sowie der
Handel mit Serviceteilen für Dieseleinspritzpumpen, Starter und
Generatoren sowie mit Einspritzdüsen für Dieselmotoren.
50.000,00 DMb)
Geschäftsführer:
1.
Boehme, Stefan, Kaufmann, Quickborn
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
20.06.1988 mit Änderung vom
26.07.1988
a)
30.05.2006
Jehsert
b)
Tag der ersten Eintragung
23.08.1988

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Geschäftsführer:
2.
Boehme, Christine, *XX.XX.XXXX,
Quickborn
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen

Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Boehme, Stefan
a)
14.08.2008
Elsner-Sträter
3b)
Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb-
HG von Amts wegen ergänzt:

Geschäftsanschrift:
Kleiststraße 58, 25451 Quickborn
a)
08.07.2010
Gallo

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.