Handelsregister · HRB 35678

Chronologischer Auszug

Stefan Contzen Malerbetrieb GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stefan Contzen Malerbetrieb GmbH

b)
Frankfurt am Main

c)
Die Erbringung von Leistungen
baudekorativer Art, insbesondere Malerund Lackiererarbeiten, ferner der Verkauf
von Malerbedarfsartikeln
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Contzen, Stefan, Malermeister, Frankfurt am
Main
einzelvertretungsberechtigt;
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.06.1992 zuletzt geändert am
22.06.1994
a)
17.11.2004
Kurz

b)
Tag der ersten
Eintragung: 23.09.1992
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Blatt 33 ff. Sonderband
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
654/16) vom 04.10.2016 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
10.10.2016
Krämer

b)
Fall 2
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 654/16) vom 26.10.2016 ist die vorläufige
Insolvenzverwaltung und die Verfügungsbeschränkung
aufgehoben.
a)
01.11.2016
Krämer

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.