Handelsregister · PR 700245

Chronologischer Auszug

STAUFFER & STAUFFER Steuerberatungsgesellschaft Part mbB · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 08.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Zweigniederlassungen c) Gegenstanda) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
STAUFFER & STAUFFER Steuerberatungsgesellschaft Part
mbB

b)
Mannheim

c)
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die
damit vereinbarten Tätigkeiten gern. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht
vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten iSv. § 57
Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie zB Handels und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen. Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen
errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein
Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort
der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
a)
Die Partner vertreten einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen
der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Partner:
Stauffer, Kai, Steuerberater, Schwetzingen, *XX.XX.XXXX
Partner:
Stauffer, Jens, Steuerberater, Brühl, *XX.XX.XXXX
a)
Partnerschaftsgesellschaft
a)
25.04.2014
Melzer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.