Handelsregister · VR 2481

Chronologischer Auszug

STATTVERKEHR - Osnabrück e. V. · Amtsgericht Osnabrück

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
STATTVERKEHR - Osnabrück e. V.

b)
Osnabrück
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste
Vorsitzende und der zweite Vorsitzende; sie vertreten
jeweils allein.

b)
1. Vorsitzender:
Kluck, Christian, Osnabrück
2. Vorsitzender:
Wittorf, Christian, Osnabrück
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 31.01.1992
a)
03.07.2006
Haßberg

b)
Tag der ersten Eintragung:
01.09.1992
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
03.07.2006.
Satzung Blatt 3-6 der Akten
2b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Enger, Ralf, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Wittorf, Christian, Osnabrück
Bestellt und wieder ausgeschieden als
2. Vorsitzender:
Schröder, Andreas, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2001 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft), § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (Einladungsfrist) und in § 13 (Auflösung
des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 8
(Einladungsfrist) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz), § 2 (Vereinszweck), § 4 (Austritt und Ausschluss), § 6 (Vorstand), § 7
(Mitgliederversammlung), § 13 (Auflösung des Vereins) und die Streichung von § 14
(Übergangsvorschrift) beschlossen.
a)
01.09.2012
Klötter

b)
Satzung Blatt 59 bis 61 der
Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.