Die wirtschaftliche Verknüpfung von zeitgenössischer Kunst mit Geschäftsfeldern wie Architektur, Design, Musik und Gastronomie, u.a. durch die Gründung von und die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die jeweils Teilaspekte dieser Ziele realisieren.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft entweder durch zwei Mitglieder des Vorstandes oder durch ein Mitglied des Vorstands in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Durch Beschluß des Aufsichtsrates können einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur Alleinvertretung der Gesellschaft eingeräumt werden und/oder einzelne Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden, soweit § 112 AktG nicht entgegensteht.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Benjamin Achenbach
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.07.2005
Die Hauptversammlung vom 06.03.2006 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2 (Aktien) und § 5 Abs. 2 (Genussrechtskapital) beschlossen.
Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 7.500,00 auf EUR 107.500,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 06.03.2006 ist § 4 der Satzung in den Absätzen 1 und 3 entsprechend geändert.
Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 14.600,00 auf EUR 122.100,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 23.10.2006 ist § 4 der Satzung in den Absätzen 1 und 3 entsprechend geändert.
Die Hauptversammlung vom 15.12.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8 (Hauptversammlung), 10 Abs. 4 (Gewinnausschüttungen) und 14 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 13.11.2010 hat die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals beschlossen. Es wurde sodann ein neues genehmigtes Kapital 2010 geschaffen und die Satzung in § 4 Abs. 3 entsprechend geändert.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch § 4 Abs. 3 der Satzung vom 14.07.2005 für höchstens fünf Jahre von der Eintragung der Gesellschaft an ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 50.000,00 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden.
Freitext
Satzung Blatt 20 ff Sonderband
Beschluss Blatt 37 Sonderband
Satzung Ziffer I Sonderband
AR-Beschluss Bl. 49 ff. Satzung Ziff. II Sonderband a)
Sonstige Rechtsverhältnisse
Das genehmigte Kapital gem. § 4 Abs. 3 der Satzung besteht nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von EUR 27.900,00.
Die Gesellschaft hat im Wege der Nachgründung unter Zustimmung der Hauptversammlung vom 15.12.2007 den Vertrag vom 20.06.2006 mit Änderung vom 17.10.2007 geschlossen. Auf die eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 12.11.2015 einmalig oder mehrmals durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen um bis zu insgesamt höchstens 60.000,00 Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2010). Der Vorstand ist auch berechtigt, stimmrechtslose Vorzugsaktien auszugeben, die den bei der Gesellschaft bereits bestehenden stimmrechtslosen Vorzugsaktien bei der Gewinnverteilung gleichstehen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (501 IN 158/14) vom 01.10.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist damit kraft Gesetzes aufgelöst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.