Der Vorstand im Sinne § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen: Dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und weiteren möglichen Beisitzern. Den Mitgliedern des Vorstands steht jeweils Einzelvertretungsberechtigung zu. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulen und andere dinglichen Rechten ist die gemeinsame Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jochen Kraus
Reutlingen
Vorstand
Marion Schmid
Reutlingen
Vorstand
Claudia Weisser
Wannweil
Vorstand
Stefan Schmid
Reutlingen
Vorstand
Tamara Kraus
Reutlingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.05.2021.
Freitext
Satzung: Sonderband Blatt 3
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