Handelsregister · HRB 122330

Registerinformationen

STARS Projektentwicklung GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
STARS Projektentwicklung GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift
Alpenroderstraße 49 B, 65936 Frankfurt am Main

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 122330
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
13.10.2025
Abrufstand
25.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Projektentwicklung sowie Beratung, Planung, Beaufsichtigung, Ausführung und Vermittlung bzw. Vergabe von Bauleistungen und Montagearbeiten sowie Beratung von Unternehmen bezüglich Projektentwicklung. Ferner sind Gegenstand des Unternehmens die Erstellung von Rohbauten, sowie die Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten, Parkett- und Fliesenlegerarbeiten (Bodenbelagsarbeiten), Estrich legen, Eisen flechten, Raumaustattung, Betonbohren- und Schneideservice, Maler- und Lackerarbeiten, Trockenbau, Gebäudereinigung, Kabelverlegung im Hochbau ohne Anschluss, Einbau von genormten Baufertigteilen, Beiputzarbeiten, Bauplanung und Beratung, Vermittlung von Bauaufträgen an Dritte, Kauf und Verwaltung eigener Immobilien, An- und Verkauf sowie Vermittlung von Bauausrüstung, Baumaschinen sowie Fahrzeugen und Materialen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Slavisa Kojadinovic

Frankfurt am Main

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 03.02.2021

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 2

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 1265/25 S) vom 02.10.2025 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.