Handelsregister · HRB 17430

Chronologischer Auszug

STARK Cooperation Deutschland GmbH · Amtsgericht Kleve

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
STARK Cooperation Deutschland GmbH

b)
Kleve
Geschäftsanschrift:
Gertrud-Boss-Straße 5, 47533 Kleve
Zweigniederlassung der STARK
Cooperation GmbH mit dem Sitz in
Ammerswil/Schweiz (Handelsregisteramt
des Kantons Aargau, CHE-201.834.629)

c)
Die Gesellschaft bezweckt in erster Linie
den weltweiten Handel mit
Antriebssystemen, Motoren, Maschinen
und Apparaten und insbesondere
Elektromotoren sowie den Handel mit
Waren aller Art.
Die Gesellschaft bezweckt ferner: 1. den
Erwerb, die Verwaltung, die Veräußerung
und die Verwertung von
Immaterialgüterrechten und Linzenzen aller
Art; 2. die Durchführung aller
kommerziellen und finanziellen
Transaktionen, welche der voranstehenden
Zweckbestimmung dienlich sind,
einschließlich die Gewährung von
Darlehen, Garantien, Übernahme von
Bürgschaften und Bestellung anderer
Sicherheiten.
20.000,00
CHF
a)
Die Geschäftsführung besteht aus einem oder
mehreren Mitgliedern, welche von der
Gesellschafterversammlung für eine Amtszeit bis
zur nächsten ordentlichen
Gesellschafterversammlung gewählt werden.
Geschäftsführer können nur natürliche Personen
sein. Sie müssen nicht Gesellschafter sein.
Die Art der Zeichnungsberechtigung der
Geschäftsführer wird durch die Geschäftsführer
bestimmt. Mindestens ein Geschäftsführer muss
zur Vertretung befugt sein.
Die Geschäftsführung ist ermächtigt,
Zeichnungsberechtigte, Direktoren und
Prokuristen zu ernennen.
Die Geschäftsführer können ihre Befugnisse und
Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen und nach Maßgabe des
Organisationsreglements teilweise an einzelne
Mitglieder oder Dritte, die nicht Gesellschafter
sein müssen, übertragen.

b)
Geschäftsführer:
Karademir, Mahmut, Bremgarten / Schweiz,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach schweizerischem
Recht
Gesellschaftsvertrag vom 24.07.2018
a)
23.07.2021
Förster

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.