Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Jeder Geschäftsführer mit der Befugnis, die Gesellschaft stets allein zu vertreten, ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Türkan Cetin
Neuss
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30. September 2016
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