Übernahme und Erwerb von Beteiligungen aller Art, insbesondere von Geschäfts- und Gesellschaftsanteilen aus dem Bereich der Unternehmensgruppen Arnold & Richter und Richter + Frenzel. Erwerb und Veräußerung von Immobilien und sonstigen Vermögenswerten. Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Walter Stahl
Riedering
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.10.2000 zuletzt geändert am 28.12.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2004 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 40.000,00 EUR auf 340.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2004 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 47.500,00 EUR auf 387.500,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 103.112.499,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.02.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 12 So.
Beschluß und Satzung Bl. 13 SB.
Beschluß und Satzung Bl. 14 SB.
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