Handelsregister · HRA 571220
Chronologischer Auszug
Städtisches Wasserwerk Gaildorf · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Städtisches Wasserwerk Gaildorf b) Gaildorf c) Er kann aufgrund Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf andere Gemeinden ausdehnen oder Abnehmer außerhalb des Stadtgebiets mit Wasser beliefern. Die Versorgung des Stadtgebiets mit Wasser. Den Betrieb von Parkierungseinrichtungen im Stadtgebiet. Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung der Stadt Gaildorf werden unter der Bezeichnung "Städtisches Wasserwerk" als Eigenbetrieb geführt. Die Entsorgung des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers nach Maßgabe der Abwassersatzung sowie der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben durch Abnahme von den Grundstückseigentümern, Sammlung, Reinigung und schadlose Ableitung. Er kann sich auf Grund von Vereinbarungen dazu verpflichten, das Abwasser von außerhalb des Stadtgebiets gelegenen Grundstücken zu beseitigen. | b) Bürgermeister: Eggert, Ralf, Gaildorf, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb der Stadt Gaildorf gemäß der Betriebssatzung vom 01.03.2000. | a) 07.11.2006 Avdic b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.11.2006. Tag der ersten Eintragung: 07.07.2000 | |
| 2 | c) Gegenstand geändert; nun: Die Versorgung des Stadtgebiets mit Wasser. Der Eigenbetrieb kann aufgrund von Vereinbarungen sein Vesorgungsgebiet auf andere Gemeinden ausdehnen oder Abnehmer außerhalb des Stadtgebiets mit Wasser beliefern. Die Entsorgung des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers nach Maßgabe der Abwassersatzung sowie der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben durch Abnahme von den Grundstückseigentümern, Sammlung, Reinigung und schadlose Ableitung. Er kann sich aufgrund von Vereinbarungen dazu verpflichten, das Abwasser von außerhalb des Stadtgebiets gelegenen Grundstücken zu beseitigen. Der Betrieb von Parkierungseinrichtungen im Stadtgebiet. Der Bau und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung und Verteilung von Wärme und von Energie sowie die Belieferung von öffentlichen und privaten Abnehmern | a) Am 15.11.2006 wurde die Änderung der Betriebssatzung in § 1 Abs. 2 (Betriebszwecke) beschlossen. | a) 05.02.2008 Berlinghof | ||
| 3 | b) Bestellt als Bürgermeister: Bartenbach, Ulrich, Gaildorf, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Bürgermeister: Eggert, Ralf, Gaildorf, *XX.XX.XXXX | a) 06.09.2012 Berlinghof | |||
| 4 | b) Nicht mehr Bürgermeister: Bartenbach, Ulrich, Gaildorf, *XX.XX.XXXX Bestellt als Bürgermeister: Zimmermann, Frank, Gaildorf, *XX.XX.XXXX | a) 16.02.2015 Berlinghof |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.