Handelsregister · HRA 571220

Chronologischer Auszug

Städtisches Wasserwerk Gaildorf · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.05.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Städtisches Wasserwerk Gaildorf

b)
Gaildorf

c)
Er kann aufgrund Vereinbarungen sein
Versorgungsgebiet auf andere Gemeinden
ausdehnen oder Abnehmer außerhalb des
Stadtgebiets mit Wasser beliefern. Die
Versorgung des Stadtgebiets mit Wasser. Den
Betrieb von Parkierungseinrichtungen im
Stadtgebiet. Die Wasserversorgung und die
Abwasserbeseitigung der Stadt Gaildorf
werden unter der Bezeichnung "Städtisches
Wasserwerk" als Eigenbetrieb geführt. Die
Entsorgung des im Stadtgebiet anfallenden
Abwassers nach Maßgabe der
Abwassersatzung sowie der Satzung über die
Entsorgung von Kleinkläranlagen und
geschlossenen Gruben durch Abnahme von
den Grundstückseigentümern, Sammlung,
Reinigung und schadlose Ableitung. Er kann
sich auf Grund von Vereinbarungen dazu
verpflichten, das Abwasser von außerhalb des
Stadtgebiets gelegenen Grundstücken zu
beseitigen.
b)
Bürgermeister:
Eggert, Ralf, Gaildorf, *XX.XX.XXXX
a)
Eigenbetrieb der Stadt Gaildorf gemäß der Betriebssatzung vom
01.03.2000.
a)
07.11.2006
Avdic

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
07.11.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 07.07.2000
2c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Versorgung des Stadtgebiets mit Wasser.
Der Eigenbetrieb kann aufgrund von
Vereinbarungen sein Vesorgungsgebiet auf
andere Gemeinden ausdehnen oder
Abnehmer außerhalb des Stadtgebiets mit
Wasser beliefern. Die Entsorgung des im
Stadtgebiet anfallenden Abwassers nach
Maßgabe der Abwassersatzung sowie der
Satzung über die Entsorgung von
Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
durch Abnahme von den
Grundstückseigentümern, Sammlung,
Reinigung und schadlose Ableitung. Er kann
sich aufgrund von Vereinbarungen dazu
verpflichten, das Abwasser von außerhalb des
Stadtgebiets gelegenen Grundstücken zu
beseitigen. Der Betrieb von
Parkierungseinrichtungen im Stadtgebiet. Der
Bau und den Betrieb von Anlagen zur
Erzeugung und Verteilung von Wärme und
von Energie sowie die Belieferung von
öffentlichen und privaten Abnehmern
a)
Am 15.11.2006 wurde die Änderung der Betriebssatzung in § 1
Abs. 2 (Betriebszwecke) beschlossen.
a)
05.02.2008
Berlinghof
3b)
Bestellt als
Bürgermeister:
Bartenbach, Ulrich, Gaildorf, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Bürgermeister:
Eggert, Ralf, Gaildorf, *XX.XX.XXXX
a)
06.09.2012
Berlinghof
4b)
Nicht mehr
Bürgermeister:
Bartenbach, Ulrich, Gaildorf, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Bürgermeister:
Zimmermann, Frank, Gaildorf, *XX.XX.XXXX
a)
16.02.2015
Berlinghof

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.