Der gemeinnützige Betrieb des Städtischen Krankenhauses Maria-Hilf Brilon sowie aller damit zusammenhängenden Einrichtungen, Nebeneinrichtungen und Hilfsbetriebe
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
René Thiemann
Dortmund
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Franz Wilhelm Martin Pronadl
Brilon
Einzelprokura Prokurist(in)
Fabian Kellerhoff
Recklinghausen
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Sitzungen des Aufsichtsrates) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2018 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen im Wege der Berichtigung eingetragen
Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand), §§ 7 und 8 (Gesellschafterversammlung), § 15 (Geschäftsführung) und § 16 (Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen. Eingefügt wurde der neue § 19 (Gleichstellung von Frauen und Männern). Der bisherige § 19 wurde dadurch zu § 20.
Formwechsel
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005 von der Stadt Brilon das Städtische Krankenhaus Maria-Hilf Brilon als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Zu diesem Zwecke wurde das Stammkapital von 25.000,00 EUR um 1.975.000,00 EUR auf 2.000.000,00 EUR erhöht und § 5 (Stammkapital) der Satzung entsprechend geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.