Handelsregister · HRA 13492

Chronologischer Auszug

Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig · Amtsgericht Leipzig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig

b)
Leipzig

c)
Das Krankenhaus nimmt im Rahmen des
Sächsischen Krankenhausplanes an der
bedarfsgerechten stationären
Krankenhausversorgung der Bevölkerung teil
und beteiligt sich im zugelassenen Umfang an
der ambulanten Krankenversorgung. Das
Krankenhaus kann im Rahmen der
Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit (§ 4
der Satzung) seinen Betriebszweck fördernde
und ihn wirtschaftlich berührende Hilfs- und
Nebengeschäfte betreiben (z.B.
Vermietungen, Dienstleistungen für Dritte,
Bildung gemeinsamer Einrichtungen mit
anderen Krankenhäusern). Verfügungen über
Grundvermögen und Errichtung oder
Auflösung von Einrichtungen erfordern dabei
den Beschluss des Stadtrates. Zu seinen
Aufgaben gehört außerdem die Aus- und
Weiterbildung in den medizinischen und in
anderen Krankenhausberufen, insbesondere
die Teilnahme an der medizinischen
studentischen Ausbildung und der Betrieb
eines Ausbildungsinstitutes für
Krankenpflege. Es kann im Rahmen
entsprechender Vereinbarungen Aufgaben
eines Akademischen Lehrkrankenhauses
übernehmen.
a)
Der erste Betriebsleiter vertritt den Eigenbetrieb allein.

b)
Erster Betriebsleiter:
Prof. Dr. Güldner, Karsten, Markkleeberg, *XX.XX.XXXX
a)
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
Satzung vom 22.03.1995 zuletzt geändert am 15.12.1999
a)
25.04.2002
Goder

b)
Tag der ersten
Eintragung: 12.04.2000.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2c)
Der Eigenbetrieb nimmt im Rahmen des
Sächsischen Krankenhausplanes an der
bedarfsgerechten stationären
Krankenhausversorgung der Bevölkerung teil
und beteiligt sich im zugelassenen Umfang an
der ambulanten Krankenversorgung.
Der Eigenbetrieb realisiert die im öffentlichrechtlichen Vertrag zwischen dem Freistaat
Sachsen und der Stadt Leipzig übertragenen
Aufgabe des Maßregelvollzuges durch den
Betrieb der Klinik für Forensische Psychiatrie.
Auf der Grundlage des "Gesetzes über den
öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat
Sachsen", des "Sächsischen Gesetzes über
Hilfen und die Unterbringung bei psychischen
Krankheiten", des Schulgesetzes für den
Freistaat Sachsen, der "Verordnung des
Staatsministeriums für Kultus über die
Schulgesundheitspflege im Freistaat Sachsen"
und des Asylbewerberleistungsgesetzes
nimmt der Eigenbetrieb für die Stadt Leipzig
folgende hoheitlichen Aufgaben wahr:
- Kinder- und jugendzahnärztliche
Reihenuntersuchungen
- Sozialpsychiatrischer Dienst
- Behandlung akuter Erkrankungen und
Schmerzzustände bei Asylbewerbern
- Vorsorgende, begleitende und nachsorgende
Hilfe bei Suchterkrankungen.
Der Eigenbetrieb nimmt im Rahmen der
kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen
Zulassung über seine Ambulanzbetriebe an
der ambulanten Versorgung der Bevölkerung
teil.
Der Eigenbetrieb beteiligt sich im Rahmen
abgeschlossener Versorgungsverträge an der
ambulanten, teilstationären und stationären
rehabilitativen Versorgung der Bevölkerung.
Der Eigenbetrieb nimmt auf ausgewählten
Gebieten an der Versorgung der Bevölkerung
mit medizinisch-sozialen Pflegeleistungen teil.
Der Eigenbetrieb kann im Rahmen der
Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit (§
4 der Satzung) seinen Betriebszweck
fördernde und ihn wirtschaftlich berührende
Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben (z.B.
Vermietungen, Dienstleistungen für Dritte,
Bildung gemeinsamer Einrichtungen mit
anderen Krankenhäusern). Verfügungen über
Grundvermögen und Errichtung oder
Auflösung von Einrichtungen erfordern dabei
den Beschluss des Stadtrates.
Zu den Aufgaben gehört außerdem die Ausund Weiterbildung in den medizinischen und in
anderen Krankenhausberufen, insbesondere
die Teilnahme an der medizinischen
studentischen Ausbildung und der Betrieb
eines Bildungszentrums St. Georg. Es kann im
Rahmen entsprechender Vereinbarungen
Aufgaben eines Akademischen
Lehrkrankenhauses übernehmen.
a)
Die Satzung ist mit Beschluss der Ratsversammlung vom
20.02.2002 geändert in § 2 (Aufgaben), § 3 (Gliederung,
Organisation), § 6 (Betriebsausschuss), § 8 (Klinikumsleitung)
sowie § 9 (Wirtschaftsführung und Rechnungswesen).
a)
02.10.2002
Lehmann

b)
Beschluss/Satzung: Bl.
38-42 Sdb
3c)
Zweck des Eigenbetriebes ist die Förderung
der öffentlichen Gesundheitspflege. Dieser
Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
den Betrieb von Pflege- und
Betreuungseinrichtungen sowie ambulanten
Einrichtungen.

Die Aufgaben des Eigenbetriebes sind
schwerpunktmäßig gerichtet auf:

Betreibung der Klinik für Forensische
Psychiatrie,

bedarfsgerechte stationäre, teilstationäre und
ambulante medizinische Versorgung der
Bevölkerung im Territorium,

vorsorgende, begleitende und nachsorgende
Hilfe bei Suchterkrankungen,

ärztliche und psychologische Betreuung,

wohnheimmäßige Unterbringung und
Betreuung von Suchtkranken,

wohnheimmäßige Unterbringung und
Betreuung von chronisch-psychisch Kranken,

Pflege und Betreuung von Menschen im
Wachkoma innerhalb eines speziellen
Pflegeheimes.

Der Eigenbetrieb nimmt im Rahmen der
kassenärztlichen Zulassung über seine
Ambulanzbetriebe an der ambulanten
Versorgung der Bevölkerung teil.
Verfügungen über Grundvermögen und
Errichtung oder Auflösung von Einrichtungen
zur Erfüllung der Aufgaben erfordern den
Beschluss des Stadtrates.
a)
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 12.10.2005 wurde die
Satzung neugefasst und geändert in § 2 (Zweck des
Eigenbetriebs) und § 3 (Aufgaben).
a)
14.03.2007
Lehmann
4a)
Die Satzung ist mit Beschlüssen der Ratsversammlung vom
17.06.2009 und vom 28.10.2009 geändert in den §§ 7
(Betriebsausschuss) und 11 (Kassenführung und Prüfung).
a)
20.01.2010
Lehmann
5b)
Ausgeschieden:
Erster Betriebsleiter:
Prof. Dr. Güldner, Karsten, Markkleeberg, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Erster Betriebsleiter:
Dr. Minde, Iris, Leipzig, *XX.XX.XXXX
a)
13.07.2012
Schindler
6c)
Geändert, nun:
Zweck des Eigenbetriebes ist die Förderung
der öffentlichen Gesundheitspflege. Dieser
Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
den Betrieb von Pflege- und
Betreuungseinrichtungen sowie von
ambulanten Einrichtungen.

Die Aufgaben des Eigenbetriebes sind
schwerpunktmäßig:

1. die Betreibung der Klinik für Forensische
Psychiatrie,

2. die bedarfsgerechte stationäre,
teilstationäre und ambulante medizinische
Versorgung der Bevölkerung im Territorium,

3. die vorsorgende, begleitende und
nachsorgende Hilfe bei Suchterkrankungen,

4. die ärztliche und psychologische Betreuung,

5. die wohnheimmäßige Unterbringung und
Betreuung von Suchtkranken,

6. die wohnheimmäßige Unterbringung und
Betreuung von chronisch-psychisch Kranken,

7. die Pflege und Betreuung von Menschen im
Wachkoma innerhalb eines speziellen
Pflegeheimes.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann sich der
Eigenbetrieb Dritter bedienen und/oder mit
Dritten zusammenarbeiten.
a)
Geändert, nun:
Der Betriebsleiter vertritt den Eigenbetrieb allein.

b)
Neuvortrag wegen Änderung der
Funktionsbezeichnung:
Betriebsleiter:
Dr. Minde, Iris, Leipzig, *XX.XX.XXXX
a)
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 25.02.2015 wurde die
Satzung neu gefasst.
a)
21.10.2015
Ertel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.