Handelsregister · HRA 13492
Chronologischer Auszug
Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig · Amtsgericht Leipzig
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig b) Leipzig c) Das Krankenhaus nimmt im Rahmen des Sächsischen Krankenhausplanes an der bedarfsgerechten stationären Krankenhausversorgung der Bevölkerung teil und beteiligt sich im zugelassenen Umfang an der ambulanten Krankenversorgung. Das Krankenhaus kann im Rahmen der Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit (§ 4 der Satzung) seinen Betriebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben (z.B. Vermietungen, Dienstleistungen für Dritte, Bildung gemeinsamer Einrichtungen mit anderen Krankenhäusern). Verfügungen über Grundvermögen und Errichtung oder Auflösung von Einrichtungen erfordern dabei den Beschluss des Stadtrates. Zu seinen Aufgaben gehört außerdem die Aus- und Weiterbildung in den medizinischen und in anderen Krankenhausberufen, insbesondere die Teilnahme an der medizinischen studentischen Ausbildung und der Betrieb eines Ausbildungsinstitutes für Krankenpflege. Es kann im Rahmen entsprechender Vereinbarungen Aufgaben eines Akademischen Lehrkrankenhauses übernehmen. | a) Der erste Betriebsleiter vertritt den Eigenbetrieb allein. b) Erster Betriebsleiter: Prof. Dr. Güldner, Karsten, Markkleeberg, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Satzung vom 22.03.1995 zuletzt geändert am 15.12.1999 | a) 25.04.2002 Goder b) Tag der ersten Eintragung: 12.04.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | c) Der Eigenbetrieb nimmt im Rahmen des Sächsischen Krankenhausplanes an der bedarfsgerechten stationären Krankenhausversorgung der Bevölkerung teil und beteiligt sich im zugelassenen Umfang an der ambulanten Krankenversorgung. Der Eigenbetrieb realisiert die im öffentlichrechtlichen Vertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und der Stadt Leipzig übertragenen Aufgabe des Maßregelvollzuges durch den Betrieb der Klinik für Forensische Psychiatrie. Auf der Grundlage des "Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen", des "Sächsischen Gesetzes über Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten", des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen, der "Verordnung des Staatsministeriums für Kultus über die Schulgesundheitspflege im Freistaat Sachsen" und des Asylbewerberleistungsgesetzes nimmt der Eigenbetrieb für die Stadt Leipzig folgende hoheitlichen Aufgaben wahr: - Kinder- und jugendzahnärztliche Reihenuntersuchungen - Sozialpsychiatrischer Dienst - Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände bei Asylbewerbern - Vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfe bei Suchterkrankungen. Der Eigenbetrieb nimmt im Rahmen der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Zulassung über seine Ambulanzbetriebe an der ambulanten Versorgung der Bevölkerung teil. Der Eigenbetrieb beteiligt sich im Rahmen abgeschlossener Versorgungsverträge an der ambulanten, teilstationären und stationären rehabilitativen Versorgung der Bevölkerung. Der Eigenbetrieb nimmt auf ausgewählten Gebieten an der Versorgung der Bevölkerung mit medizinisch-sozialen Pflegeleistungen teil. Der Eigenbetrieb kann im Rahmen der Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit (§ 4 der Satzung) seinen Betriebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben (z.B. Vermietungen, Dienstleistungen für Dritte, Bildung gemeinsamer Einrichtungen mit anderen Krankenhäusern). Verfügungen über Grundvermögen und Errichtung oder Auflösung von Einrichtungen erfordern dabei den Beschluss des Stadtrates. Zu den Aufgaben gehört außerdem die Ausund Weiterbildung in den medizinischen und in anderen Krankenhausberufen, insbesondere die Teilnahme an der medizinischen studentischen Ausbildung und der Betrieb eines Bildungszentrums St. Georg. Es kann im Rahmen entsprechender Vereinbarungen Aufgaben eines Akademischen Lehrkrankenhauses übernehmen. | a) Die Satzung ist mit Beschluss der Ratsversammlung vom 20.02.2002 geändert in § 2 (Aufgaben), § 3 (Gliederung, Organisation), § 6 (Betriebsausschuss), § 8 (Klinikumsleitung) sowie § 9 (Wirtschaftsführung und Rechnungswesen). | a) 02.10.2002 Lehmann b) Beschluss/Satzung: Bl. 38-42 Sdb | ||
| 3 | c) Zweck des Eigenbetriebes ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie ambulanten Einrichtungen. Die Aufgaben des Eigenbetriebes sind schwerpunktmäßig gerichtet auf: Betreibung der Klinik für Forensische Psychiatrie, bedarfsgerechte stationäre, teilstationäre und ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung im Territorium, vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfe bei Suchterkrankungen, ärztliche und psychologische Betreuung, wohnheimmäßige Unterbringung und Betreuung von Suchtkranken, wohnheimmäßige Unterbringung und Betreuung von chronisch-psychisch Kranken, Pflege und Betreuung von Menschen im Wachkoma innerhalb eines speziellen Pflegeheimes. Der Eigenbetrieb nimmt im Rahmen der kassenärztlichen Zulassung über seine Ambulanzbetriebe an der ambulanten Versorgung der Bevölkerung teil. Verfügungen über Grundvermögen und Errichtung oder Auflösung von Einrichtungen zur Erfüllung der Aufgaben erfordern den Beschluss des Stadtrates. | a) Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 12.10.2005 wurde die Satzung neugefasst und geändert in § 2 (Zweck des Eigenbetriebs) und § 3 (Aufgaben). | a) 14.03.2007 Lehmann | ||
| 4 | a) Die Satzung ist mit Beschlüssen der Ratsversammlung vom 17.06.2009 und vom 28.10.2009 geändert in den §§ 7 (Betriebsausschuss) und 11 (Kassenführung und Prüfung). | a) 20.01.2010 Lehmann | |||
| 5 | b) Ausgeschieden: Erster Betriebsleiter: Prof. Dr. Güldner, Karsten, Markkleeberg, *XX.XX.XXXX Bestellt: Erster Betriebsleiter: Dr. Minde, Iris, Leipzig, *XX.XX.XXXX | a) 13.07.2012 Schindler | |||
| 6 | c) Geändert, nun: Zweck des Eigenbetriebes ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie von ambulanten Einrichtungen. Die Aufgaben des Eigenbetriebes sind schwerpunktmäßig: 1. die Betreibung der Klinik für Forensische Psychiatrie, 2. die bedarfsgerechte stationäre, teilstationäre und ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung im Territorium, 3. die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfe bei Suchterkrankungen, 4. die ärztliche und psychologische Betreuung, 5. die wohnheimmäßige Unterbringung und Betreuung von Suchtkranken, 6. die wohnheimmäßige Unterbringung und Betreuung von chronisch-psychisch Kranken, 7. die Pflege und Betreuung von Menschen im Wachkoma innerhalb eines speziellen Pflegeheimes. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann sich der Eigenbetrieb Dritter bedienen und/oder mit Dritten zusammenarbeiten. | a) Geändert, nun: Der Betriebsleiter vertritt den Eigenbetrieb allein. b) Neuvortrag wegen Änderung der Funktionsbezeichnung: Betriebsleiter: Dr. Minde, Iris, Leipzig, *XX.XX.XXXX | a) Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 25.02.2015 wurde die Satzung neu gefasst. | a) 21.10.2015 Ertel |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.