Umsetzung aller im Zusammenhang mit dem Bestattungs- und Leichenwesen stehenden Tätigkeiten unter Beachtung des öffentlichen Zwecks im Sinne von § 94a Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO. Schwerpunkte dieser Tätigkeit bilden insbesondere: Betrieb des Krematoriums, der Leichenhalle und der Feierhalle; Durchführung aller Bestattungen und Überführungen; Erbringung von Verwaltungsleistungen für Dritte; Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber der Großen Kreisstadt Meißen; Herstellung, Vervielfältigung und Vertrieb von Druckerzeugnissen zur Trauer- und Lebenshilfe.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jörg Schaldach
Coswig
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.06.2012.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2017 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Gegenstand des Unternehmens sowie Vertretungsregelung.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Übertragung eines Teils des Vermögens als Ganzes durch die Große Kreisstadt Meißen, nämlich des beim Amtsgericht Dresden eingetragenen Eigenbetreibs "Städtisches Bestattungswesen Meißen" (Amtsgericht Dresden, HRA 4162), im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungsplan vom 05.06.2012.
Freitext
Berichtigung zur Eintragung unter laufender Nummer 1. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.