Handelsregister · HRA 2317

Chronologischer Auszug

Städtischer Abwasserbetrieb Güstrow · Amtsgericht Rostock

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.07.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Städtischer Abwasserbetrieb Güstrow

b)
Güstrow

c)
Der Städtische Abwasserbetrieb Güstrow wird
als Eigenbetrieb der Stadt Güstrow
entsprechend der Eigenbetriebsverordnung
Mecklenburg-Vorpommern geführt. Zweck des
Abwasserbetriebes einschließlich etwaiger
Hilfs- und Nebenbetriebe ist die Erfüllung der
der Stadt obliegenden
Abwasserbeseitungspflicht gemäß § 40
Landeswassergesetz.
a)

Der Eigenbetrieb wird durch den Bürgermeister der
Stadt Güstrow vertreten.

b)
Bürgermeister:
Schuldt, Arne, Güstrow, *XX.XX.XXXX
a)
Juristische Person
Eigenbetrieb der Stadt Güstrow.
Die Betriebssatzung trat am 01.04.2001, die 1. Änderung am
01.05.2002 und die 2. Änderung am 01.11.2003 in Kraft.
a)
06.09.2006
Danowski

b)
Tag der ersten
Eintragung: 21.06.2004
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
06.09.2006.
2a)
Der Beschluss der Stadtvertretung Güstrow vom 26.11.2009
über die 3. Änderung der Betriebssatzung trat am 02.01.2010 in
Kraft.
a)
26.07.2010
Reetz
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung berichtigt, nun:
Der Eigenbetrieb wird durch den Betriebsführer
vertreten.

b)
Aufgrund Berichtigung der allgemeinen
Vertretungsregelung, nicht vertretungsberechtigt:
Bürgermeister:
Schuldt, Arne, Güstrow, *XX.XX.XXXX

Aufgrund Berichtigung der allgemeinen
Vertretungsregelung, nunmehr vertretungsberechtigt:
Betriebsführer:
Stadtwerke Güstrow GmbH, Güstrow (Amtsgericht
Rostock HRB 3756)
a)
Eigenbetrieb der Stadt Güstrow

Aufgrund eines systembedingten Fehlers in der lfd. Nr. 1 neu
vorgetragen:
Die Betriebssatzung trat am 01.04.2001, die 1. Änderung am
01.05.2002 und die 2. Änderung am 01.11.2003 in Kraft

Die Stadtvertretung vom 09.07.2015 hat die Neufassung der
Satzung beschlossen.
a)
13.06.2016
Anderson-Ohde

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.