1. Abfallwirtschaft 2. Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze und Winterdienst 3. Kanalreinigung, Überwachung und Wartung von Abwasseranlagen 4. Ausführung der Verkehrssicherung für Straßen, Wege und Plätze 5. Hilfsbetriebe (u.a. Schlosserei, Schreinerei, Kfz-Werkstatt) 6. Pflege der Gründlächen (inkl. Baum- und Tierpflege) 7. Pflege der Spielplätze und des öffentlichen Inventars 8. Stadtgärtnerei 9. Pflege der Sportanlagen 10. Pflege der Friedhöfe
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Betriebsleiter vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Sonstige(r) Vertreter(in)
Christina Kropp
Rüsselsheim
Geschäftsführer(in)
Andreas Lier
Alzey
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Betriebsleitung besteht aus zwei Mitgliedern.
Die Betriebsleitung kann Verträge, deren Wert im Einzelfall 75.000,00 EUR nicht übersteigt, selbst abschließen. Sie kann Forderungen bis 500,00 EUR stunden, erlassen oder niederschlagen.
Tag der ersten Eintragung: 25.04.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 33 - 38 Sonderband
Fall 2
Fall 3
Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 02.04.2008 laufende Nummer 2 wird mit dieser Eintragung in Spalte 2 ergänzt.
Die Firma wurde mit der Änderung vom 07.07.2005 nicht geändert. Die alte Firma wurde beibehalten. Die Änderung vom 30.04.2008 war von Amts wegen zu berichtigen.
Fall 6
Rechtsform
Eigenbetrieb der Stadt Rüsselsheim
Satzung
Satzung vom 19.12.1996 zuletzt geändert am 03.02.2005
Die Stadtverordnetenversammlung vom 07.07.2005 hat die Änderung der Satzung in § 1 beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Eigenbetrieb wird von der Betriebsleitung selbstständig geleitet, soweit das Eigenbetriebsgesetz oder die Satzung nichts anderes bestimmt. Ihr obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung nach § 4 Abs. 1 EigBGes.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.