Handelsregister · HRA 81881

Registerinformationen

Städtische Betriebshöfe · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Städtische Betriebshöfe
Rechtsform
sonstige juristische Person
Sitz
Rüsselsheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 81881
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
13.05.2022
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

1. Abfallwirtschaft 2. Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze und Winterdienst 3. Kanalreinigung, Überwachung und Wartung von Abwasseranlagen 4. Ausführung der Verkehrssicherung für Straßen, Wege und Plätze 5. Hilfsbetriebe (u.a. Schlosserei, Schreinerei, Kfz-Werkstatt) 6. Pflege der Gründlächen (inkl. Baum- und Tierpflege) 7. Pflege der Spielplätze und des öffentlichen Inventars 8. Stadtgärtnerei 9. Pflege der Sportanlagen 10. Pflege der Friedhöfe

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Sonstige(r) Vertreter(in)

Christina Kropp

Rüsselsheim

Geschäftsführer(in)

Andreas Lier

Alzey

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Betriebsleitung besteht aus zwei Mitgliedern.
  • Die Betriebsleitung kann Verträge, deren Wert im Einzelfall 75.000,00 EUR nicht übersteigt, selbst abschließen. Sie kann Forderungen bis 500,00 EUR stunden, erlassen oder niederschlagen.
  • Tag der ersten Eintragung: 25.04.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Blatt 33 - 38 Sonderband
  • Fall 2
  • Fall 3
  • Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 02.04.2008 laufende Nummer 2 wird mit dieser Eintragung in Spalte 2 ergänzt.
  • Die Firma wurde mit der Änderung vom 07.07.2005 nicht geändert. Die alte Firma wurde beibehalten. Die Änderung vom 30.04.2008 war von Amts wegen zu berichtigen.
  • Fall 6

Rechtsform

  • Eigenbetrieb der Stadt Rüsselsheim

Satzung

  • Satzung vom 19.12.1996 zuletzt geändert am 03.02.2005
  • Die Stadtverordnetenversammlung vom 07.07.2005 hat die Änderung der Satzung in § 1 beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Eigenbetrieb wird von der Betriebsleitung selbstständig geleitet, soweit das Eigenbetriebsgesetz oder die Satzung nichts anderes bestimmt. Ihr obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung nach § 4 Abs. 1 EigBGes.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.