Handelsregister · HRB 6778 KI

Chronologischer Auszug

Städtische Betriebe Kaltenkirchen GmbH · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Städtische Betriebe Kaltenkirchen
GmbH

b)
Kaltenkirchen

c)
Die Zusammenfassung der wirtschaftlichen Betätigungen der
Stadt Kaltenkirchen und die Verwaltung eigenen Vermögens der
Stadt Kaltenkirchen.

Die Gesellschaft ist berechtigt, für
Tochter- und Beteiligungsunternehmen ein Finanzclearing durchzuführen und mit diesen Unternehmen Ergebnisabführungsverträge zu schließen.
796.000,- EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Vahl, Alfred, *XX.XX.XXXX, Kaltenkirchen
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
20.08.2004
a)
29.10.2004
Nietsch
2b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Vahl, Alfred
Geschäftsführer:
2.
Nimz, Olaf, *XX.XX.XXXX, Kaltenkirchen
a)
31.01.2007
Jacobsen
3b)
Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb-
HG von Amts wegen ergänzt:

Geschäftsanschrift:
Kamper Weg 38, 24568 Kaltenkirchen
a)
24.11.2009
Manske
4b)
Änderung zu Nr. 2:
Geschäftsführer:
Nimz, Olaf
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2009
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile), § 6 (Vertretung)
und in § 9 (Aufgaben des Aufsichtsrats).
a)
22.12.2009
Büsing
52.796.000 EURa)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010
ist das Stammkapital um 2.000.000
€ aus Gesellschaftsmitteln erhöht
und der Gesellschaftsvertrag hierzu
geändert worden in § 4 (Stammkapital).
a)
20.09.2010
Otterbach
6a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.04.2012
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 8 (Vorsitz, Einberufung
und Beschlussfassung des Aufsichtsrates) und 9 (Aufgaben des
Aufsichtsrates).
a)
26.04.2012
Sepke
78.796.000 EURa)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.07.2017
ist das Stammkapital um 6.000.000
€ auf nunmehr 8.796.000 € erhöht
und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital)
a)
08.08.2016
Sepke
8c)
Gegenstand des Unternehmens ist
die Zusammenfassung der wirtschaftlichen Betätigungen und Beteiligungen der Stadt Kaltenkirchen sowie die Verwaltung des
damit verbundenen betrieblichen
Vermögens der Stadt Kaltenkirchen. Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks leitet sich aus der
Zusammenfassung, Beteiligung
und Verwaltung der Unternehmen
nach dem vorstehend genannten
Gegenstand ab. Soweit es um die
Versorgung mit Strom, Gas und
Wärme geht, gilt die gesetzliche
Vermutung zur Zweckerfüllung
der Gemeindeordnung (§ 101 a
GO-SH). Die Trink- und Brauchwasserversorgung, Telekommunikationsdienste (Breitbandversorgung), und der Betrieb von Freizeit- und Erholungseinrichtungen
in Kaltenkirchen, insbesondere
des Schwimm-, Sport- und Badezentrums Holstentherme erfüllen
als städtische Einrichtungen den
öffentlichen Zweck zur Versorgung der Stadt mit erforderlichen
Angeboten der öffentlichen Daseinsfürsorge und Gesundheitsförderung der Bevölkerung in Kaltenkirchen. Die Gesellschaft ist
berechtigt, für Tochter- und Beteiligungsunternehmen ein Finanzclearing durchzuführen und mit
diesen Unternehmen Ergebnisabführungsverträge zu schließen.
Die Gesellschaft ist zur Gründung
oder zur Übernahme von Gesellschaften oder zur Beteiligung an
solchen berechtigt. Sie kann sich
zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch
anderer Unternehmen bedienen.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2020
ist der Gesellschaftsvertrag im Zuge einer vollständigen Neufassung
insbesondere geändert im § 2 (Gegenstand des Unternehmens).
a)
21.12.2020
Ackermann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.