Handelsregister · HRB 6778 KI
Chronologischer Auszug
Städtische Betriebe Kaltenkirchen GmbH · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Städtische Betriebe Kaltenkirchen GmbH b) Kaltenkirchen c) Die Zusammenfassung der wirtschaftlichen Betätigungen der Stadt Kaltenkirchen und die Verwaltung eigenen Vermögens der Stadt Kaltenkirchen. Die Gesellschaft ist berechtigt, für Tochter- und Beteiligungsunternehmen ein Finanzclearing durchzuführen und mit diesen Unternehmen Ergebnisabführungsverträge zu schließen. | 796.000,- EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Vahl, Alfred, *XX.XX.XXXX, Kaltenkirchen mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 20.08.2004 | a) 29.10.2004 Nietsch | |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Vahl, Alfred Geschäftsführer: 2. Nimz, Olaf, *XX.XX.XXXX, Kaltenkirchen | a) 31.01.2007 Jacobsen | ||||
| 3 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb- HG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Kamper Weg 38, 24568 Kaltenkirchen | a) 24.11.2009 Manske | ||||
| 4 | b) Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Nimz, Olaf mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2009 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile), § 6 (Vertretung) und in § 9 (Aufgaben des Aufsichtsrats). | a) 22.12.2009 Büsing | |||
| 5 | 2.796.000 EUR | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 ist das Stammkapital um 2.000.000 € aus Gesellschaftsmitteln erhöht und der Gesellschaftsvertrag hierzu geändert worden in § 4 (Stammkapital). | a) 20.09.2010 Otterbach | |||
| 6 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.04.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 8 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates) und 9 (Aufgaben des Aufsichtsrates). | a) 26.04.2012 Sepke | ||||
| 7 | 8.796.000 EUR | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.07.2017 ist das Stammkapital um 6.000.000 € auf nunmehr 8.796.000 € erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital) | a) 08.08.2016 Sepke | |||
| 8 | c) Gegenstand des Unternehmens ist die Zusammenfassung der wirtschaftlichen Betätigungen und Beteiligungen der Stadt Kaltenkirchen sowie die Verwaltung des damit verbundenen betrieblichen Vermögens der Stadt Kaltenkirchen. Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks leitet sich aus der Zusammenfassung, Beteiligung und Verwaltung der Unternehmen nach dem vorstehend genannten Gegenstand ab. Soweit es um die Versorgung mit Strom, Gas und Wärme geht, gilt die gesetzliche Vermutung zur Zweckerfüllung der Gemeindeordnung (§ 101 a GO-SH). Die Trink- und Brauchwasserversorgung, Telekommunikationsdienste (Breitbandversorgung), und der Betrieb von Freizeit- und Erholungseinrichtungen in Kaltenkirchen, insbesondere des Schwimm-, Sport- und Badezentrums Holstentherme erfüllen als städtische Einrichtungen den öffentlichen Zweck zur Versorgung der Stadt mit erforderlichen Angeboten der öffentlichen Daseinsfürsorge und Gesundheitsförderung der Bevölkerung in Kaltenkirchen. Die Gesellschaft ist berechtigt, für Tochter- und Beteiligungsunternehmen ein Finanzclearing durchzuführen und mit diesen Unternehmen Ergebnisabführungsverträge zu schließen. Die Gesellschaft ist zur Gründung oder zur Übernahme von Gesellschaften oder zur Beteiligung an solchen berechtigt. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderer Unternehmen bedienen. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2020 ist der Gesellschaftsvertrag im Zuge einer vollständigen Neufassung insbesondere geändert im § 2 (Gegenstand des Unternehmens). | a) 21.12.2020 Ackermann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.