Handelsregister · HRA 4033
Chronologischer Auszug
Städtische Bäder Limbach-Oberfrohna · Amtsgericht Chemnitz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Städtische Bäder Limbach-Oberfrohna b) Limbach-Oberfrohna c) Führung der Freibäder sowie des Freizeit- und Familienbades "Limbo- Mar" der Stadt Limbach-Oberfrohna als Eigenbetrieb nach den Bestimmungen des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes. Der Eigenbetrieb betreibt die Bäder und nimmt alle diesen Betriebszweck fördernden bzw. ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte wahr. Der Eigenbetrieb kann andere insbesondere Neben- und Hilfsbetriebe aufnehmen, die seinen Betriebszweck fördern oder wirtschaftlich mit ihm zusammenhängen. | a) Besteht die Betriebsleitung aus mehreren Betriebsleitern, sind zwei von ihnen gemeinschaftlich vertretungsberechtigt. Ist ein Erster Betriebsleiter bestellt (§ 4 Abs. 2 S. 3 SächsEigBG), so ist dieser allein vertretungsberechtigt. b) Betriebsleiter: Schultze, Rainer, Limbach-Oberfrohna, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb der Stadt Limbach-Oberfrohna, Sitz: Limbach- Oberfrohna Satzung vom 04.05.1998 | a) 11.09.2003 Vorberg b) Tag der ersten Eintragung: 28.01.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | c) Führung des Freizeit-und Familienbades "LIMBOmar" sowie der Freibäder der Stadt Limbach-Oberfrohna als Eigenbetrieb nach den Bestimmungen des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes und dieser Satzung. Der Eigenbetrieb betreibt die Bäder und nimmt alle diesen Betriebszweck fördernden bzw. ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte wahr. Der Eigenbetrieb kann andere, insbesondere Neben- und Hilfsbetriebe aufnehmen, die seinen Betriebszweck fördern oder wirtschaftlich mit ihm zusammenhängen. | b) Nicht mehr Betriebsleiter: Schultze, Rainer, Limbach-Oberfrohna, *XX.XX.XXXX Bestellt: Betriebsleiter: Schuler, Dirk, Limbach-Oberfrohna, *XX.XX.XXXX | a) Mit Beschluss des Stadtrats vom 12.04.2010 wurde die Satzung neugefasst. | a) 05.11.2010 Haase |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.