Handelsregister · VR 551017
Historischer Auszug
Städtepartnerschaftsverein Ravensburg e. V. · Amtsgericht Ulm
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Ravensburg
Vereinsregister
Nr.
der
a)
Name
co
Kon
Vorstand
Rechtsverhältnisse
”
tz
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
;
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
a
enter
n
>
b)
Bemerkungen
3
4
5
1
a.
Sladteparinerschaftsverein
Vorstand:
Die
Satzung
ist
am
14.
November
2002
errichtet.
a.
27.12.2002
ge.v.
1.
Rolf
Möhrle,
*XX.XX.XXXX,
Ravensburg
b.
Ra
j
vensburg
-
1.
Vorsitzender
-
Der
Vorstand
i.
S.
d.
8
26
BGB
besteht
aus
dem
1.
und
2.
Vorsit-
zenden,
je
einzelvertretungsberechtigt.
b.
Satzung
2.
Hans
Dieter
Georgii,
*XX.XX.XXXX,
Ravensburg
|
BL
SA.
A.
-
2.
Vorsitzender
-
2
-
Vorstand:
Rolf
Möhrle
ist
nicht
mehr
im
Vorstand.
a.
23.09.2005
1.
Claudia
Maas-Holzhause,
*XX.XX.XXXX,
Ravensburg
Claudia
Maas-Holzhause
ist
neu
in
den
Vorstand
gewählt.
-
1.
Vorsitzende
-
Aufgrund
der
Verordnung
vom
27.02.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Ulm
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Ravensburg
wurde
die
Kennziffer
55
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
RS
121
Karteiblatt
VR-
(VB
5.98)
Fortsetzung
Rückseite
Nr.
der
Eintra-
gung
Amtsgericht
a)
Name
b)
Sitz
des
Vereins
Vorstand
Liquidatoren
Vereinsregister
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
j
4
5
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR-
(VB
5.98)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.