Handelsregister · HRA 261983
Chronologischer Auszug
Stadtwerke Weinstadt · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Stadtwerke Weinstadt b) Weinstadt c) 1. Bezug und Verteilung von Trinkwasser; 2. Einrichtung und Betrieb von Anlagen erneuerbarer Energien; 3. Betriebsführung der Tiefgarage in Endersbach. | b) Betriebsleiter: Buck, Ulrich, Winterbach, *XX.XX.XXXX Betriebsleiter: Knödler, Martin, Weinstadt, *XX.XX.XXXX | a) Juristische Person des öffentlichen Rechts | a) 21.09.2006 Galera-Ramos b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.09.2006. Tag der ersten Eintragung: 28.04.2000 | |
| 2 | b) Bestellt als Betriebsleiter: Friedrich, Peter, Weinstadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Betriebsleiter: Buck, Ulrich, Winterbach, *XX.XX.XXXX | a) 19.02.2010 Stefan | |||
| 3 | b) Bestellt als Betriebsleiter: Meier, Thomas, Magstadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Betriebsleiter: Knödler, Martin, Weinstadt, *XX.XX.XXXX | a) 27.07.2012 Kunze | |||
| 4 | b) Nicht mehr Betriebsleiter: Friedrich, Peter, Weinstadt, *XX.XX.XXXX | a) 17.12.2012 Kunze | |||
| 5 | c) Gegenstand geändert; nun: (1) Die Stadt Weinstadt bildet einen Eigenbetrieb mit folgenden Aufgaben: 1. Bezug und Verteilung von Trinkwasser; 2. Einrichtung und Betrieb von Anlagen erneuerbarer Energien 3. Betriebsführung der Tiefgarage in Endersbach. 4. Beteiligung an Energieversorgungsunternehmen und Projektgesellschaften 5. Erzeugung, Bezug und Verteilung von Wärme | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt und anschließend geändert; nun: Der Vorstand besteht aus dem Betriebsleiter. Der Betriebsleiter ist einzelvertretungsberechtigt. Der Betriebsleiter ist für die Vornahme von Rechtsgeschäften im Rahmen ihrer Tätigkeit als Vertreter der Stadt mit anderen Gesellschaften der Stadt als deren Vertreter für diese Handlungen von den Vorschriften des § 181 BGB befreit. | a) Rechtsform von Amts wegen berichtigt in: Eigenbetrieb Von Amts wegen nachgetragen: Satzung vom 02.10.1997 mit mehrfachen Änderungen. Am 26.11.2009 wurde die Änderung der Satzung in § 6 (Aufgaben des Betriebsausschusses) beschlossen. Am 25.04.2013 wurde die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand und name des Eigenbetriebs), § 2 (Stammkapital), § 4 (Aufgaben des Gemeinderats), § 6 (Aufgaben des Betriebsausschusses), § 8 (Betriebsleitung), § 9 (Aufgaben der Betriebsleitung), § 10 (Geschäftsordnung) und § 11 (Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsplan, Jahresabschluß) beschlossen. | a) 28.11.2013 Kunze | |
| 6 | c) Gegenstand geändert; nun: Die Stadt Weinstadt bildet einen Eigenbetrieb mit folgenden Aufgaben: 1. Bezug und Verteilung von Trinkwasser 2. Einrichtung und Betrieb von Anlagen erneuerbarer Energien 3. Betriebsführung der Tiefgarage in Endersbach 4. Beteiligung an Energieversorgungsunternehmen und Projektgesellschaften 5. Erzeugung, Bezug und Verteilung von Wärme 6. Energiehandel und -vertrieb 7. Dienstleistungen und Betriebsführungen für andere juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie für sonstige Körperschaften mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung. | a) Am 11.12.2014 wurde die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand und Name des Eigenbetriebs), § 2 (Stammkapital) und § 4 (Aufgaben des Gemeinderats) beschlossen. | a) 18.09.2017 Kunze | ||
| 7 | c) Gegenstand geändert; nun: (1) Die Versorgungsbetriebe (Gas-, Wasser-, Wärme- und Strom- und Telekommunikationsversorgung und Dienstleistungen), die Verkehrsbetriebe (Parkierungseinrichtungen) sowie die dazu eingegangenen Beteiligungen sind zum einem Eigenbetrieb zusammengefasst und werden nach dem Eigenbetriebsgesetz und dieser Satzung geführt. (2) Der Zweck des Eigenbetriebs einschließlich seiner Hilfs- und Nebenbetriebe sind der Bezug, die Erzeugung, die Verteilung sowie die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Wärme und Energie, der Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsnetzen, das Erbringen von Dienstleistungen sowie der Erwerb, die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen, die dem öffentlichen Verkehr dienen. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. Dazu ist er berechtigt, Beteiligungen einzugehen. Er kann auf Grund von Vereinbarungen seine Versorgungsleistungen sowie seine Dienstleistungen auf andere juristische Personen oder Abnehmer außerhalb des Gemeindegebiets/Stadtgebiets ausdehnen. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt ist die Betriebsleitung, bestehend aus dem Ersten Betriebsleiter und dem stellvertretenden Betriebsleiter. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und für die Vornahme von Rechtsgeschäften im Rahmen ihrer Tätigkeit als Vertreter der Stadt mit anderen Gesellschaften der Stadt als deren Vertreter für diese Handlungen von den Vorschriften des § 181 BGB befreit. b) Nun bestellt als Erster Betriebsleiter: Meier, Thomas, Magstadt, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Betriebsleiter: Fischer, Heiko, Weinstadt, *XX.XX.XXXX | a) Am 23.07.2020 wurde die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 25.05.2021 Kunze | |
| 8 | c) Gegenstand geändert; nun: (1) Die Versorgungsbetriebe (Gas-, Wasser-, Wärme- und Strom- und Telekommunikationsversorgung und Dienstleistungen), die Verkehrsbetriebe (Parkierungseinrichtungen), der Ersatzneubau des Stiftsbades am Bildungszentrum sowie die dazu eingegangenen Beteiligungen sind zu einem Eigenbetrieb zusammengefasst und werden nach dem Eigenbetriebsgesetz und dieser Satzung geführt. (2) Der Zweck des Eigenbetriebs einschließlich seiner Hilfs- und Nebenbetriebe sind der Bezug, die Erzeugung, die Verteilung sowie die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Wärme und Energie, der Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsnetzen, das Erbringen von Dienstleistungen sowie der Erwerb, die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen, die dem öffentlichen Verkehr dienen sowie der Erwerb, Bau und Betrieb von Bädern. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. Dazu ist er berechtigt, Beteiligungen einzugehen. Er kann auf Grund von Vereinbarungen seine Versorgungsleistungen sowie seine Dienstleistungen auf andere juristische Personen oder Abnehmer außerhalb des Gemeindegebiets/Stadtgebiets ausdehnen. | a) Am 02.12.2021 wurde die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand des Eigenbetriebs), § 3 (Stammkapital) und § 7 (Aufgaben des Betriebsausschusses) beschlossen. | a) 28.12.2021 Miess | ||
| 9 | a) Am 15.12.2022 wurde die Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) beschlossen. | a) 08.08.2023 Weßner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.