Handelsregister · HRA 261983

Chronologischer Auszug

Stadtwerke Weinstadt · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.05.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stadtwerke Weinstadt

b)
Weinstadt

c)
1. Bezug und Verteilung von Trinkwasser;
2. Einrichtung und Betrieb von Anlagen
erneuerbarer Energien;
3. Betriebsführung der Tiefgarage in
Endersbach.
b)
Betriebsleiter:
Buck, Ulrich, Winterbach, *XX.XX.XXXX
Betriebsleiter:
Knödler, Martin, Weinstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Juristische Person des öffentlichen Rechts
a)
21.09.2006
Galera-Ramos

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
21.09.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 28.04.2000
2b)
Bestellt als
Betriebsleiter:
Friedrich, Peter, Weinstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Buck, Ulrich, Winterbach, *XX.XX.XXXX
a)
19.02.2010
Stefan
3b)
Bestellt als
Betriebsleiter:
Meier, Thomas, Magstadt, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Betriebsleiter:
Knödler, Martin, Weinstadt, *XX.XX.XXXX
a)
27.07.2012
Kunze
4b)
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Friedrich, Peter, Weinstadt, *XX.XX.XXXX
a)
17.12.2012
Kunze
5c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Die Stadt Weinstadt bildet einen
Eigenbetrieb mit folgenden Aufgaben:
1. Bezug und Verteilung von Trinkwasser;
2. Einrichtung und Betrieb von Anlagen
erneuerbarer Energien
3. Betriebsführung der Tiefgarage in
Endersbach.
4. Beteiligung an
Energieversorgungsunternehmen und
Projektgesellschaften
5. Erzeugung, Bezug und Verteilung von
Wärme
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
ergänzt und anschließend geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus dem Betriebsleiter.
Der Betriebsleiter ist einzelvertretungsberechtigt.

Der Betriebsleiter ist für die Vornahme von
Rechtsgeschäften im Rahmen ihrer Tätigkeit als
Vertreter der Stadt mit anderen Gesellschaften der
Stadt als deren Vertreter für diese Handlungen von
den Vorschriften des § 181 BGB befreit.
a)
Rechtsform von Amts wegen berichtigt in:
Eigenbetrieb
Von Amts wegen nachgetragen:
Satzung vom 02.10.1997 mit mehrfachen Änderungen.

Am 26.11.2009 wurde die Änderung der Satzung in § 6
(Aufgaben des Betriebsausschusses) beschlossen.

Am 25.04.2013 wurde die Änderung der Satzung in § 1
(Gegenstand und name des Eigenbetriebs), § 2 (Stammkapital),
§ 4 (Aufgaben des Gemeinderats), § 6 (Aufgaben des
Betriebsausschusses), § 8 (Betriebsleitung), § 9 (Aufgaben der
Betriebsleitung), § 10 (Geschäftsordnung) und § 11
(Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsplan, Jahresabschluß) beschlossen.
a)
28.11.2013
Kunze
6c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Stadt Weinstadt bildet einen Eigenbetrieb
mit folgenden Aufgaben:
1. Bezug und Verteilung von Trinkwasser
2. Einrichtung und Betrieb von Anlagen
erneuerbarer Energien
3. Betriebsführung der Tiefgarage in
Endersbach
4. Beteiligung an
Energieversorgungsunternehmen und
Projektgesellschaften
5. Erzeugung, Bezug und Verteilung von
Wärme
6. Energiehandel und -vertrieb
7. Dienstleistungen und Betriebsführungen für
andere juristische Personen des öffentlichen
Rechts sowie für sonstige Körperschaften mit
kommunaler Mehrheitsbeteiligung.
a)
Am 11.12.2014 wurde die Änderung der Satzung in § 1
(Gegenstand und Name des Eigenbetriebs), § 2 (Stammkapital)
und § 4 (Aufgaben des Gemeinderats) beschlossen.
a)
18.09.2017
Kunze
7c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Die Versorgungsbetriebe (Gas-, Wasser-,
Wärme- und Strom- und
Telekommunikationsversorgung und
Dienstleistungen), die Verkehrsbetriebe
(Parkierungseinrichtungen) sowie die dazu
eingegangenen Beteiligungen sind zum einem
Eigenbetrieb zusammengefasst und werden
nach dem Eigenbetriebsgesetz und dieser
Satzung geführt.
(2) Der Zweck des Eigenbetriebs
einschließlich seiner Hilfs- und Nebenbetriebe
sind der Bezug, die Erzeugung, die Verteilung
sowie die Versorgung der Bevölkerung mit
Wasser, Wärme und Energie, der Aufbau und
Betrieb von Telekommunikationsnetzen, das
Erbringen von Dienstleistungen sowie der
Erwerb, die Errichtung und der Betrieb von
Einrichtungen, die dem öffentlichen Verkehr
dienen. Der Eigenbetrieb kann alle seinen
Betriebszweck fördernden oder ihn
wirtschaftlich berührenden Geschäfte
betreiben. Dazu ist er berechtigt,
Beteiligungen einzugehen. Er kann auf Grund
von Vereinbarungen seine
Versorgungsleistungen sowie seine
Dienstleistungen auf andere juristische
Personen oder Abnehmer außerhalb des
Gemeindegebiets/Stadtgebiets ausdehnen.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt ist die Betriebsleitung,
bestehend aus dem Ersten Betriebsleiter und dem
stellvertretenden Betriebsleiter. Sie sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt und für die Vornahme von
Rechtsgeschäften im Rahmen ihrer Tätigkeit als
Vertreter der Stadt mit anderen Gesellschaften der
Stadt als deren Vertreter für diese Handlungen von
den Vorschriften des § 181 BGB befreit.
b)
Nun bestellt als
Erster Betriebsleiter:
Meier, Thomas, Magstadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Betriebsleiter:
Fischer, Heiko, Weinstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Am 23.07.2020 wurde die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
25.05.2021
Kunze
8c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Die Versorgungsbetriebe (Gas-, Wasser-,
Wärme- und Strom- und
Telekommunikationsversorgung und
Dienstleistungen), die Verkehrsbetriebe
(Parkierungseinrichtungen), der Ersatzneubau
des Stiftsbades am Bildungszentrum sowie
die dazu eingegangenen Beteiligungen sind
zu einem Eigenbetrieb zusammengefasst und
werden nach dem Eigenbetriebsgesetz und
dieser Satzung geführt.
(2) Der Zweck des Eigenbetriebs
einschließlich seiner Hilfs- und Nebenbetriebe
sind der Bezug, die Erzeugung, die Verteilung
sowie die Versorgung der Bevölkerung mit
Wasser, Wärme und Energie, der Aufbau und
Betrieb von Telekommunikationsnetzen, das
Erbringen von Dienstleistungen sowie der
Erwerb, die Errichtung und der Betrieb von
Einrichtungen, die dem öffentlichen Verkehr
dienen sowie der Erwerb, Bau und Betrieb von
Bädern. Der Eigenbetrieb kann alle seinen
Betriebszweck fördernden oder ihn
wirtschaftlich berührenden Geschäfte
betreiben. Dazu ist er berechtigt,
Beteiligungen einzugehen. Er kann auf Grund
von Vereinbarungen seine
Versorgungsleistungen sowie seine
Dienstleistungen auf andere juristische
Personen oder Abnehmer außerhalb des
Gemeindegebiets/Stadtgebiets ausdehnen.
a)
Am 02.12.2021 wurde die Änderung der Satzung in § 1
(Gegenstand des Eigenbetriebs), § 3 (Stammkapital) und § 7
(Aufgaben des Betriebsausschusses) beschlossen.
a)
28.12.2021
Miess
9a)
Am 15.12.2022 wurde die Änderung der Satzung in § 3
(Stammkapital) beschlossen.
a)
08.08.2023
Weßner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.