Handelsregister · HRB 204239

Registerinformationen

Stadtwerke Weilheim i.OB Energie GmbH - SWE · Amtsgericht München

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Stadtwerke Weilheim i.OB Energie GmbH - SWE
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Weilheim i.OB
Geschäftsanschrift
Stadtwerkestr. 1, 82362 Weilheim i.OB

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 204239
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
24.09.2025
Abrufstand
19.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Unter den Voraussetzungen des Art. 87 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung Erzeugung, Bezug, Verteilung von und Handel mit Strom, Gas und Wärme (Energie) einschließlich Errichtung und Unterhaltung aller hierzu erforderlichen technischen Anlagen und Einrichtungen mit Zubehör zum Zwecke der Versorgung der Endverbraucher mit Strom, Gas und Wärme (Energie) sowie Errichtung und Betrieb von Telekommunikationsnetzen. Ferner Erbringung von Dienstleistungen jeder Art im Zusammenhang mit der Lieferung von Energie oder dem Betrieb von Telekommunikationsnetzen an Endverbraucher.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Karl Michael Neuner

Polling

Prokurist(in)

Othmar Stockreiter

Hohenpeißenberg

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2013.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2015 hat die Änderung des § 9 (Aufsichtsratsvorsitz) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 475.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2016 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 12.7.2021 hat die Änderung der §§ 11 (Geschäftsgang des Aufsichtsrats), 14 (Einberufung der Gesellschafterversammlung) und 15 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.