Handelsregister · HRB 15999
Chronologischer Auszug
Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH · Amtsgericht Bad Oeynhausen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH b) Vlotho Geschäftsanschrift: Weserstraße 9, 32602 Vlotho c) Halten des Eigentums am Stromnetz der Allgemeinen Versorgung im Gebiet der Stadt Vlotho einschließlich des Messstellenbetriebs sowie dessen Betrieb, Instandhaltung und Ausbau und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Staasmeier, Hans-Hermann, Vlotho, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 10.04.2018 | a) 16.05.2018 Bunke | |
| 2 | b) Mit der Stadtwerke Vlotho GmbH in Vlotho (Amtsgericht Bad Oeynhausen - HRB 5363) als herrschendem Unternehmen ist am 10.04.2018 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2018 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. | a) 15.08.2019 Bunke |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.