Handelsregister · HRA 12001

Chronologischer Auszug

Stadtwerke Vilsbiburg · Amtsgericht Landshut

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stadtwerke Vilsbiburg

b)
Vilsbiburg

c)
Versorgung des Gemeindegebietes mit Strom,
Wasser, Wärme, sowie Betrieb eines
Glasfaser- und Datennetzes und der
Betrieb eines Anruf-Sammeltaxis (AST).
Hierzu gehört Im Rahmen der Gesetze
auch die Einrichtung und Unterhaltung von
Neben- und Hilfsbetrieben, die die
Aufgaben der Stadtwerke fördern und
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit
den obigen Aufgaben zuständig
für die Erhebung von öffentlichen Abgaben
nach den kommunalabgaberechtlichen
Vorschriften - einschließlich des Erlasses von
Bescheiden - (z.B. Beiträge, Gebühren,
Kostenerstattungen) und den diesen
entsprechenden privatrechtlichen Entgelten
(z.B. Baukosten- und
Investitionskostenzuschüssen, Anschlussund Leistungsentgelte), sowie für die
Durchführung aller weiteren Maßnahmen im
Vollzug und die Durchführung von
Vollstreckungs- und Beitreibungsmaßnahmen.
Die Stadtwerke erheben für die Stadt die
Einleitungsgebühren gemäß den §§ 9
bis 15 der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung. Sie sind
zum Erlass der Abgabenbescheide befugt. Zur
Förderung der Aufgaben der
Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke)
im Rahmen der Gesetze an anderen
Unternehmen beteiligen. Die Stadtwerke
können im Rahmen der Gesetze die oben
bezeichneten Aufgaben auch für andere
Gemeinden wahrnehmen.
a)
Der Eigenbetrieb wird durch den Werkleiter einzeln
vertreten.

b)
Werkleiter:
Schmid, Wolfgang, Landshut, *XX.XX.XXXX
a)
Eigenbetrieb der Stadt Vilsbiburg.

Satzung vom 08.06.2016.
a)
08.12.2020
Hastreiter
2a)
Aus technischen Gründen neu vorgetragen:
Eigenbetrieb der Stadt Vilsbiburg
Satzung vom 08.06.2016.
a)
12.09.2022
Hastreiter

b)
Eintragung laufende
Nummer 1 von Amts
wegen berichtigt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.