Handelsregister · HRA 12001
Chronologischer Auszug
Stadtwerke Vilsbiburg · Amtsgericht Landshut
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Stadtwerke Vilsbiburg b) Vilsbiburg c) Versorgung des Gemeindegebietes mit Strom, Wasser, Wärme, sowie Betrieb eines Glasfaser- und Datennetzes und der Betrieb eines Anruf-Sammeltaxis (AST). Hierzu gehört Im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit den obigen Aufgaben zuständig für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunalabgaberechtlichen Vorschriften - einschließlich des Erlasses von Bescheiden - (z.B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen) und den diesen entsprechenden privatrechtlichen Entgelten (z.B. Baukosten- und Investitionskostenzuschüssen, Anschlussund Leistungsentgelte), sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug und die Durchführung von Vollstreckungs- und Beitreibungsmaßnahmen. Die Stadtwerke erheben für die Stadt die Einleitungsgebühren gemäß den §§ 9 bis 15 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Sie sind zum Erlass der Abgabenbescheide befugt. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. Die Stadtwerke können im Rahmen der Gesetze die oben bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. | a) Der Eigenbetrieb wird durch den Werkleiter einzeln vertreten. b) Werkleiter: Schmid, Wolfgang, Landshut, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb der Stadt Vilsbiburg. Satzung vom 08.06.2016. | a) 08.12.2020 Hastreiter | |
| 2 | a) Aus technischen Gründen neu vorgetragen: Eigenbetrieb der Stadt Vilsbiburg Satzung vom 08.06.2016. | a) 12.09.2022 Hastreiter b) Eintragung laufende Nummer 1 von Amts wegen berichtigt. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.