Handelsregister · HRA 82308
Chronologischer Auszug
Stadtwerke Unterschleißheim · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Stadtwerke Unterschleißheim b) Unterschleißheim, Landkreis München c) Versorgung des Stadtgebietes mit Trinkwasser, Betrieb des Hallenbades einschließlich des Sportparks Unterschleißheim, des Sportzentrums Riedmoos sowie Dienstleistungen im Bereich des Straßen- und Wegeunterhalts und öffentlichen Grüns. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an deren Unternehmen beteiligen. | a) Die Werkleiter vertreten gemeinsam. b) Werkleiter: Haslbeck, Orestes Peter, Haimhausen, *XX.XX.XXXX Werkleiter: Hentschel, Siegfried Wilhelm, Unterschleißheim, *XX.XX.XXXX | a) Anstalt öffentlichen Rechts Satzung vom 01.01.2000. | a) 17.07.2003 Brunner b) Satzung Bl. 4 SB | |
| 2 | b) Bestellt: Werkleiter: Vilgertshofer, Josef, Haimhausen, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Werkleiter: Haslbeck, Orestes Peter, Haimhausen, *XX.XX.XXXX | a) 09.01.2009 Legath | |||
| 3 | c) Geändert, nun: Versorgung des Stadtgebietes mit Trinkwasser, Betrieb des Hallenbades einschließlich des Sportparks Unterschleißheim und des Sportzentrums Riedmoos, der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Dächern von städtischen Gebäuden sowie Dienstleistungen im Bereich des Straßen- und Wegeunterhalts, des öffentlichen Grüns und der Pflege, Wartung und Erneuerung der Kinderspielplätze einschließlich der Spielgeräte in Kindergärten und Horten. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit der Aufhabe "Versorgung des Stadtgebietes mit Trinkwasser" zuständig für den Erlaß von Bescheiden zum Vollzug der Wasserabgabesatzung (WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabessatzung (BGS-WAS) und damit insbesondere für die Erhebung von Abgaben (z.B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen) sowie für alle weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit der Abgabenerhebung. Die Stadtwerke können im Rahmen der Gesetze die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. | a) Geändert, nun: Der Werkleiter vertritt alleine. b) Ausgeschieden: Werkleiter: Hentschel, Siegfried Wilhelm, Unterschleißheim, *XX.XX.XXXX | a) Die Satzung vom 01.01.2000 wurde als Ersatz für dieSatzung vom 22.02.1990 durch Beschluß des Stadtrates vom 31.01.2002 erstmals festgelegt. Die geänderte Satzung ("Satzung vom 26.06.2002") wurde am 26.06.2003 vom Ersten Bürgermeister unterzeichnet und ist rückwirkend zum 01.01.2000 in Kraft getreten. Geändert wurden folgende Vorschriften: " 1 (Eigenbetrieb, Name, Stammkapital), § 4 (Werkleitung); § 5 (Zuständigkeit des Erkausschusses). Die Satzung vom 26.06.2003 wurde geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 20.12.2007. Die geänderte Satzung ("Satzung vom 21.12.2007") wurde am 21.12.2007 vom Ersten Bürgermeister unterzeichnet und ist zum 18.01.2008 in Kraft getreten. Geändert wurden folgende Vorschriften: § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens, § 4 (Werkleitung) und § 9 Abs. 3 (Verpflichtungserklärungen) neu eingefügt. Die Satzung vom 21.12.2007 wurde geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 19.05.2010. Die geänderte Satzung ("Satzung vom 30.06.2010) wurde am 30.06.2010 vom Ersten Bürgermeister unterzeichnet und ist zum 01.07.2010 in Kraft getreten. Geändert wurden folgende Vorschriften: § 4 (Werksleitung), § 5 (Zuständigkeit des Werkausschusses), § 9 (Verpflichtungserklärung, Zeichnungsbefugnis). Die Satzung vom 30.06.2010 wurde geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2010. Die geänderte Satzung ("Satzung vom 19.11.2010") wurde am 19.11.2010 vom Ersten Bürgermeister unterzeichnet und ist zum 26.011.2010 in Kraft getreten. Geändert wurden folgende Vorschriften: § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Werksleitung, § 5 (Zuständigkeit des Werkausschusses), § 6 (Zuständigkeit des Stadtrates), § 7 (Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters), § 10 ( (Wirtschaftsführung und Rechnungswesen), § 12 (Inkrafttreten). | a) 25.07.2011 Fuchs | |
| 4 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt: Versorgung des Stadtgebietes mit Trinkwasser, Betrieb des Hallenbades einschließlich des Sportparks Unterschleißheim und des Sportzentrums Riedmoos, der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Dächern von städtischen Gebäuden sowie Dienstleistungen im Bereich des Straßen- und Wegeunterhalts, des öffentlichen Grüns und der Pflege, Wartung und Erneuerung der Kinderspielplätze einschließlich der Spielgeräte in Kindergärten und Horten. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit der Aufgabe "Versorgung des Stadtgebietes mit Trinkwasser" zuständig für den Erlaß von Bescheiden zum Vollzug der Wasserabgabesatzung (WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabessatzung (BGS-WAS) und damit insbesondere für die Erhebung von Abgaben (z.B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen) sowie für alle weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit der Abgabenerhebung. Die Stadtwerke können im Rahmen der Gesetze die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. | a) Von Amts wegen berichtigt: Die Satzung vom 01.01.2000 wurde als Ersatz für dieSatzung vom 22.02.1990 durch Beschluß des Stadtrates vom 31.01.2002 erstmals festgelegt. Die geänderte Satzung ("Satzung vom 26.06.2003") wurde am 26.06.2003 vom Ersten Bürgermeister unterzeichnet und ist rückwirkend zum 01.01.2000 in Kraft getreten. Geändert wurden folgende Vorschriften: § 1 (Eigenbetrieb, Name, Stammkapital), § 4 (Werkleitung); § 5 (Zuständigkeit des Werkausschusses). Die Satzung vom 26.06.2003 wurde geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 20.12.2007. Die geänderte Satzung ("Satzung vom 21.12.2007") wurde am 21.12.2007 vom Ersten Bürgermeister unterzeichnet und ist zum 18.01.2008 in Kraft getreten. Geändert wurden folgende Vorschriften: § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens, § 4 (Werkleitung) und § 9 Abs. 3 (Verpflichtungserklärungen) neu eingefügt. Die Satzung vom 21.12.2007 wurde geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 19.05.2010. Die geänderte Satzung ("Satzung vom 30.06.2010) wurde am 30.06.2010 vom Ersten Bürgermeister unterzeichnet und ist zum 01.07.2010 in Kraft getreten. Geändert wurden folgende Vorschriften: § 4 (Werksleitung), § 5 (Zuständigkeit des Werkausschusses), § 9 (Verpflichtungserklärung, Zeichnungsbefugnis). Die Satzung vom 30.06.2010 wurde geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2010. Die geänderte Satzung ("Satzung vom 19.11.2010") wurde am 19.11.2010 vom Ersten Bürgermeister unterzeichnet und ist zum 26.11.2010 in Kraft getreten. Geändert wurden folgende Vorschriften: § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Werksleitung, § 5 (Zuständigkeit des Werkausschusses), § 6 (Zuständigkeit des Stadtrates), § 7 (Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters), § 10 (Wirtschaftsführung und Rechnungswesen), § 12 (Inkrafttreten). | a) 04.08.2011 Fuchs | ||
| 5 | b) Gemäß § 18 EGAktG, Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Carl-von-Linde-Str. 26, 85716 Unterschleißheim | a) 13.12.2011 Wilczek | |||
| 6 | a) Rechtsform von Amts wegen berichtigt: Eigenbetrieb der Stadt Unterschleißheim | a) 15.12.2011 Fuchs | |||
| 7 | c) Gegenstand geändert, nun: (1) Aufgabe der Stadtwerke ist die Versorgung des Stadtgebietes mit Trinkwasser, der Betrieb des Hallenbades, der Betrieb des Sportparks Unterschleißheim und des Sportzentrums Riedmoos, der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Dächern von städtischen Gebäuden, der Betrieb von Windkraftanlagen, Beteiligung an Unternehmen mit folgendem Unternehmenszweck: Haben und Halten, der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau des örtlichen Gas- und Stromverteilnetzes in der Stadt Unterschleißheim sowie eng damit verbundene Aktivitäten der Energieerzeugung und -versorgung, Dienstleistungen im Bereich des Straßen- und Wegeunterhalts, des öffentlichen Grüns und der Pflege, Wartung und Erneuerung der Kinderspielplätze einschließlich der Spielgeräte in Kindergärten und Horten, Wartung der Spielgeräte in den Grundschulen (Jahreskontrolle). (2) Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. (3) Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit der Aufgabe "Versorgung des Stadtgebiets mit Trinkwasser" zuständig für den Erlass von Bescheiden zum Vollzug der Wasserabgabesatzung (WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) und damit insbesondere für die Erhebung von Abgaben (z. B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen) sowie für alle weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit der Abgabenerhebung. (4) Die Stadtwerke können im Rahmen der Gesetze die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. | a) Die Satzung vom 19.11.2010 wurde geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 24.10.2013. Die geänderte Satzung ("Satzung vom 06.11.2013") wurde am 06.11.2013 vom Ersten Bürgermeister unterzeichnet und ist zum 13.11.2013 in Kraft getreten. Geändert wurde folgende Vorschrift: § 2 (Gegenstand des Unternehmens). | a) 17.06.2014 Lauktien | ||
| 8 | b) Ausgeschieden: Werkleiter: Vilgertshofer, Josef, Haimhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt: Werkleiter: Dr. Reiter, Reinhard, München, *XX.XX.XXXX | a) 21.12.2016 Lauktien |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.