(1) Die Gesellschaft versorgt die Stadt Tuttlingen, ihre Einwohner und die Betriebe mit Elektrizität, Wasser und Gas. (2) Die Gesellschaft betreibt Heizkraftwerke und Heizwerke zur Erzeugung von Strom und Wärme. Sie verkauft die erzeugte Wärme. Die Gesellschaft errichtet, verpachtet und betreibt Parkhäuser mit Nebengeschäften und Parkplätze. (3) Die Gesellschaft betreibt den Ausbau und die Nutzung eines Glasfasernetzes zur optischen Datenübertragung auf dem Gebiet der Stadt Tuttlingen. (4) Die Gesellschaft übernimmt die Betriebsführung für die Tuttlinger Bäder GmbH. (5) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Die in den Absätzen 2, 3 und 4 aufgeführten Geschäftsaktivitäten sind nur unter den Voraussetzungen der § 102 ff. GemO zulässig.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Patrick Müller-Benzing
Villingen-Schwenningen
Prokurist(in)
Volker Siegel
Fürstenfeldbruck
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 25.06.1974 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 31.07.1998.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2014 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und um 5,55 EUR auf 6.646.800,00 EUR erhöht. § 4 des Gesellschaftsvertrages (Stammkapital, Stammeinlagen) wurde entsprechend geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Unternehmensvertrag
Zwischen dieser Gesellschaft als beherrschten Gesellschaft und der Tuttlinger Bäder GmbH mit Sitz in Tuttlingen als herrschenden Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 31.07.1998. Diesem Vertrag haben die herrschende Gesellschaft und die beherrschte Gesellschaft durch Beschluss vom 31.07.1998 zugestimmt.
Der zwischen der Gesellschaft und der "Tuttlinger Bäder GmbH", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 451000) am 31.07.1998 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde geändert. Die Gesellschafterversammlungen haben der Änderung am 16.12.2019 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.01.2007.